§ 2 GrdstVG- Löschung AV aufgrund Ausübung des Vorkaufsrechts

  • hallo,

    ich habe einen für mich neuen Fall zu bearbeiten.

    Für M.S. ist eine AV eingetragen. Der Landkreis hat sein Vorkaufsrecht ausgeübt und soll nun als Eigentümer in das GB eingetragen werden unter gleichzeitiger Löschung der AV zugunsten des M.S.

    Der Notar beantragt dazu Grundbuchberichtigung nach § 22 GBO.

    Mir liegt weder die Bewilligung des Betroffenen vor, noch habe ich einen Unrichtigkeitsnachweis...

    Nun möchte ich dem Notar dies schreiben, hänge aber daran, was der Unrichtigkeitsnachweis wäre. Ist das der rechtskräftige Ausübungsbescheid des Landkreises???


    Vielen Dank

  • Was hat der Notar denn überhaupt eingereicht? Seit dem Unsinn mit der "Wiederaufladbarkeit" verlange ich grundsätzlich Löschungsbewilligungen.
    Vielleicht ist ja bereits im Ursprungsvertrag eine Löschungsbewilligung für diesen Fall enthalten?

  • Im Urspungsvertrag steht lediglich:

    Löschung, wenn:

    a) der Käufer im GB eingetragen wird, ...
    b) eine der Vertragsparteien den Rücktritt vom Vertrag erklärt und die jeweils andere Vertragspartei nicht binnen vier Wochen schrfitlich widerspricht ...

    Bezüglich der Ausübung des Vorkaufsrechts ist nichts gesagt.

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