Protokollierungsantrag Gläubigerversammlung § 160 ZPO.

  • :gruebel: wollte dich in keinster Form angreifen, sondern einen Versuch, zur Beantwortung deiner Frage, unternehmen.

    Ist schon ok, vielen Dank

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    " Die Titanic wurde von Profis erbaut... Die Arche Noah aber von 'nem Amateur. Verstehen Sie, was ich meine?" (Bernd Stromberg)

  • Im Termin ist d. Rpfl.Vorsitzender, daher verstehe ich das Problem nicht.

    Wer damit nicht klarkommt, kann die Termine ja den Richter machen lassen.

    Wie bist Du denn drauf?

    Ich bin dahingehend drauf, dass es doch wohl nicht sein kann, über Protokollinhalte einen derartigen Aufriss zu veranstalten. Im Zweifel ist die fragliche Passage schneller diktiert als die Aufnahme ins Protokoll ausdiskutiert. Ich denke, kein Richter käme auf die Idee, letzteres zu veranstalten.

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    Ich bin dahingehend drauf, dass es doch wohl nicht sein kann, über Protokollinhalte einen derartigen Aufriss zu veranstalten. Im Zweifel ist die fragliche Passage schneller diktiert als die Aufnahme ins Protokoll ausdiskutiert. Ich denke, kein Richter käme auf die Idee, letzteres zu veranstalten.


    Doch, leider schon, wenn man im Eifer des Gefechts ist (passiert mir auch mir gelegentlich noch). Aber es ist unvernünftig, da gibt es keinen Zweifel, und wenn man sich seine emotional geprägte Reaktion des "Darum-Streitens" mal (mühsam) abtrainiert hat, dann fährt man meist besser.

    Mit freundlichen Grüßen
    AndreasH

  • Bei zu umfangreichen Begründungen ist es nach meinen Erfahrungen üblich kurz zu unterbrechen und den Antragsteller mit Stift und Papier den Antrag kurz schriftlich verfassen zu lassen.

  • Im Zweifel ist die fragliche Passage schneller diktiert als die Aufnahme ins Protokoll ausdiskutiert.

    Von der Protokollierung des sich anschliessenden Ablehnungsgesuches sowie der weiteren Auseiandersetzung damit einmal ganz zu schweigen.

  • ich vertage sowas, will doch niemand an der Rechtswahrnehmung hindern.... :D

    herrschendes Recht ist das Recht der herrschenden
    Die Philosophen haben die Welt nur unterschiedlich interpretiert, es kommt darauf an, sie zu verändern! (K.M.)
    Ich weiß, dass ich nicht weiß (Sokrates zugeschrieben); jeder der mein Wissen erfolgreich erweitert, verbreitert mein Haftungsrisiko (nicht sokrates, nur ich)
    legalize erdbeereis
    :daumenrau

  • Doch, leider schon, wenn man im Eifer des Gefechts ist (passiert mir auch mir gelegentlich noch). Aber es ist unvernünftig, da gibt es keinen Zweifel, und wenn man sich seine emotional geprägte Reaktion des "Darum-Streitens" mal (mühsam) abtrainiert hat, dann fährt man meist besser.

    Im Eifer des Gefechts lasse ich die Beteiligten reden. Ich muss ja kein Wortprotokoll machen.

    Ich weiß, dass das nicht jedermanns Sache ist, aber wenn man die Unterredung in der Sitzung kontrolliert laufen lässt und nur in größeren Zeitabständen (was man auch beherrschen muss, was ich unbescheidenerweise für mich beanspruche) ins Gerät diktiert, ist das nach meinen Erfahrungen auch sehr hilfreich. Ich unterbreche dann an geeigneter Stelle und weise darauf hin, dass man mir bitte beim Diktieren zuhören möge.

  • Und das ist m.E. auch die richtige Vorgehensweise. Zum von mir genannten Eifer des Gefechts kommt es dann, wenn jemand - unter Verstoß gegen die erbetene Anordnung, man möge dem Diktat zuhören - reinquatscht und behauptet, das sei (von ihm selbst oder der "Gegenseite") so nicht gesagt worden, das sei ganz anders gesagt worden, das sei ganz anders gemeint worden, es fehle ein wesentlicher Teil ...

    Da gibt es dann eben mehrere Möglichkeiten zu reagieren.
    Unterbricht man und lässt sich auf eine Diskussion mit dem Unterbrecher zur Frage ein, ob das Diktat richtig ist
    Unterbricht man und bittet um Ruhe (die ggf. nicht gegeben wird), diktiert weiter und klärt dann, ob das Diktat richtig ist
    Unterbricht man und bittet den Beteiligten, der sich missverstanden wiedergegeben fühlen könnte, um Bekanntgabe, ob das Diktat richtig ist
    Diktiert man einfach weiter, und erträgt das zunehmende Geschrei der Seite, die schon unterbrochen hat
    ... (viele andere Möglichkeiten)


    Und je nachdem - und je nach eigenem Erregungszustand und dem bereits im letzten Beitrag genannten Training - landet man dann eben in einem "Gefecht".

    Und über eines muss man sich mal ganz klar sein: Jeder Mensch hat einen (oder mehrere) "Auslöser". Und wenn ein Beteiligter zufällig oder absichtlich einen dieser "Auslöser" trifft, dann verliert man ganz schnell die sonst vorhandene Coolness und gleitet in eigene Betroffenheit ab - mit allen Folgen, die das für den weiteren Verlauf der Verhandlung hat. Da hilft dann nur noch eine echte Unterbrechung, mit Verlassen des Sitzungssaales, um wieder herunterzukommen.

    Daher sollte zu der Routine, die man als "Verhandlungsleiter" im Verlauf seiner Berufspraxis erlangt, auch die Erkenntnis gehören, wo die eigenen "Auslöser" liegen, damit man wenigstens dann schnell zur echten Unterbrechung überleiten und sich wieder beruhigen kann, bevor einem die Sache entgleitet.


    Mit freundlichen Grüßen
    AndreasH

  • genau so, die Unterbrechung wähle ich (vor einer etwaigen Vertagung) stets als "milderes Mittel", ich hol mir dann erstmal einen espresso, geh eine rauchen, und dann schaumermal. (Es erfolgt Unterbrechung zur Gelegenheit der Aussprache der Beteiligten untereinander) :D

    herrschendes Recht ist das Recht der herrschenden
    Die Philosophen haben die Welt nur unterschiedlich interpretiert, es kommt darauf an, sie zu verändern! (K.M.)
    Ich weiß, dass ich nicht weiß (Sokrates zugeschrieben); jeder der mein Wissen erfolgreich erweitert, verbreitert mein Haftungsrisiko (nicht sokrates, nur ich)
    legalize erdbeereis
    :daumenrau

  • Und das ist m.E. auch die richtige Vorgehensweise. Zum von mir genannten Eifer des Gefechts kommt es dann, wenn jemand - unter Verstoß gegen die erbetene Anordnung, man möge dem Diktat zuhören - reinquatscht und behauptet, das sei (von ihm selbst oder der "Gegenseite") so nicht gesagt worden, das sei ganz anders gesagt worden, das sei ganz anders gemeint worden, es fehle ein wesentlicher Teil ...

    Wenn bei/nach dem Diktat etwas moniert wird (bzgl. Äußerungen der "Gegenseite" scheidet das in InsO-Verfahren eher aus), hänge ich an (einfacher als Zurückspulen und Überschreiben :D) sowas wie "... erklärt: Meine Aussage wurde missverständlich diktiert. Ich meinte ..."

  • Das funktioniert gut, solange derjenige, dessen Äußerung Du gerade protokollierst, sich missverstanden fühlt

    Aber was machst Du, wenn z.B. der InsVw etwas gesagt hat und Du protokolliert hast, und nun ein Gläubiger oder der Schuldner erklärt, das sei falsch. Oder Du protokollierst die Angaben eines Gläubigers, und ein anderer schreit dazwischen. Oder, denkbar z.B. in "prokon-ähnlichen" Situation: Der InsVw sagt etwas, und der besondere-Vertreter-Prätendent beanstandet. ...

    Ich will damit nur zeigen, dass es auch im Insolvenzrecht zu solchen Tumultsituationen kommen könnte. Und da stellen sich dann die Probleme der eigenen Beherrschung, des o.g. Auslösers, der Beruhigung durch Unterbrechung etc.

    Ich habe sicher deutlich mehr als 1000 Sitzungen als Richter geleitet, vielen Tausend als Staatsanwalt oder richterlicher Beisitzer beigewohnt, hunderte von Zeugen- und Beschuldigtenvernehmungen teils höchst konfliktträchtig als Staatsanwalt durchgeführt - und trotzdem kommt es immer noch zu Situationen, wo ich mir hintennach sage "hättest Du da nicht ruhig bleiben können, wäre anders - besser - gelaufen". Mag natürlich an meinem Temperament liegen, aber ich kenne nur ganz wenige, denen das scheinbar nie passiert.

    Mit freundlichen Grüßen
    AndreasH

  • Ich habe sicher deutlich mehr als 1000 Sitzungen als Richter geleitet, vielen Tausend als Staatsanwalt oder richterlicher Beisitzer beigewohnt, hunderte von Zeugen- und Beschuldigtenvernehmungen teils höchst konfliktträchtig als Staatsanwalt durchgeführt - und trotzdem kommt es immer noch zu Situationen, wo ich mir hintennach sage "hättest Du da nicht ruhig bleiben können, wäre anders - besser - gelaufen". Mag natürlich an meinem Temperament liegen, aber ich kenne nur ganz wenige, denen das scheinbar nie passiert.

    Man darf ja auch nicht vergessen, dass ein Teil der Eskalationen bewusst von Anwälten provoziert werden, um einen Befangenheitsantrag vorzubereiten oder durch eine falsche Protokollierung Anknüpfungspunkte zu gewinnen. Wenn man sich bewusst nicht an die Gepflogenheiten hält und den diktierenden Richter eben bewusst unterbricht, dann "funktioniert" dies eigentlich fast immer. Kenne nur wenig Richter, welche sich nach solchen "Debatten" über scheinbar richtige Protokollierung nicht zwischendurch eine Auszeit nehmen. Kann mich gut an Verhandlungen erinnern, die mehr Auszeiten als echte Verhandlung hatten. Persönlich empfinde ich es aber als angenehm, nicht mehr als Störer auftreten zu müssen:teufel:

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