ich hätte gern ein paar meinungen zu folgendem fall:
betreuer beantragt in 07/2009 für die ersten beiden quartale seine vergütung mit dem status betreuter vermögend.
kurz nach antragseingang wurde der betreute darüber angehört. es gab keine einwendungen.
dann wurde von der geschäftsstelle versäumt die akte nach fristablauf wiedervorzulegen- folglich der betrag nicht festgesetzt. keinem fiel was auf.
letzten monat dann fiel es dem betreuer auf. er möchte natürlich seine vergütung nun haben.
problem: der betreute ist seit einiger zeit mittellos.
es wurde trotzdem diesen monat die festsetzung nachgeholt und der beschluss gegen den betreuten erlassen. dieser legt nun beschwerde ein.
ich tendiere der beschwerde abzuhelfen.
m.e. kann man jetzt nicht mehr gegen das vermögen festsetzen, da dies ja nicht mehr der sachlage entspricht.
meine überlegung wäre die vergütung (vermögend) aus der staatskasse zu zahlen oder die vergütung (mittellos) aus der staatskasse zu zahlen.
wenn nur mittellos geht müsste sich der betreuer (meine ich) die differenz zu vermögend im wege von regressansprüchen gegen das land wiederholen.
was denkt ihr?