zu Beitrag 19:
Dem kann ich nur zustimmen.
Zudem sehe ich hier auch kein Erfordernis für einen Beschluss, wenn man dem Betreuer nunmehr die beantragte Vergütung aus der Staatskasse zahlen muss. Dies kann dann genauso - wie auch sonst bei mittellosen Betreuten - mittels Bewilligung und Auszahlung ohne Festsetzungsbeschluss erfolgen.