Beratungshilfe wegen Schulden des Verkäufers eines neu erworbenen Eigenheims

  • Hallo!

    Ich hatte heute einen Herrn auf der RAST, der Beratungshilfe haben wollte. Leider hatte er keine Unterlagen mit und hat mir seine Probleme erst einmal erzählt und wollte dann morgen wiederkommen:
    Er habe vor kurzem ein Haus erworben. Der Verkäufer hat ihm erzählt, dass es keine Schulden gibt und nun würde wohl die Stadt wg. rückständiger Grundsteuer und der Notar an ihn herantreten. Wirtschaftliche Verhältnisse konnte ich nicht prüfen, da auch hier die Unterlagen fehlten.

    Meine Frage jetzt: Wenn seine Sachverhaltsdarstellung stimmen sollte, kann er dann bei Vorliegen der wirtschaftlichen Voraussetzungen BerHi bekommen. Es kann doch nicht sein, dass der Antragsteller sich ein Haus kauft, nun aber angeblich kein Geld hat, um Probleme, die mit dem Hausverkauf zusammenhängen, im Wege der BerHi zu lösen, oder? :gruebel:

    Freue mich auf eure Meinung :)

  • Ja ich weiß.

    Aber es kann doch nicht sein, dass jemand Vermögen erwirbt und dann, wenn es mit diesem Vermögen Probleme gibt, er im Wege der BerHi anwaltliche Hilfe in Anspruch nimmt, weil er kein Geld hat.

  • Ja ich weiß.

    Aber es kann doch nicht sein, dass jemand Vermögen erwirbt und dann, wenn es mit diesem Vermögen Probleme gibt, er im Wege der BerHi anwaltliche Hilfe in Anspruch nimmt, weil er kein Geld hat.

    Naja, ganz so kann man das IMHO nicht sehen. Es macht schon einen Unterschied, ob man Grundeigentum erwirbt und dann feststellt, dass man das geld dazu nicht hat. Oder ob man ein - nach Versicherung des Veräußerers - "freies" Grundstück erwirbt und sieht sich dann einer vier- oder gar fünfstelligen Steuerlast ausgesetzt.

  • Das Vermögen ist ja noch nicht erworben, sondern (wie meistens) mittels Bankfinanzierung erst ermöglicht. Man muss sich von dem Gedanken frei machen zu sagen Haus/ETW=Vermögen. Wenn die Immobilie bis zum Dachfirst belastet ist und selbst bewohnt wird und nicht zu groß ist, ist es m.E. eben gerade kein Vermögen. Stimmen also alle anderen Voraussetzungen (Einkommen, Eigeninitiative etc.pp.) würde ich hier Beratungshilfe bewilligen..

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    Zum Zeitpunkt des Postens war ich all meiner 5 Sinne (Stumpfsinn, Schwachsinn, Wahnsinn, Irrsinn und Unsinn) mächtig.


  • Wie hoch die Forderungen sind, weiß ich leider nicht.

    Ich warte mal ab, ob er morgen tatsächlich wieder kommt und was er für Infos für mich hat. Vielleicht bin ich danach schlauer ;)

  • In der Regel liegt ja auch eine Belastung aufgrund der Ratenzahlung vor, die entsprechend zu belegen ist. Andernfalls würde der ASt ohne Immobilien"besitz" eben eine Mietzahlung durch Vorlage des Mietvertrags anzeigen und dann müsste der Mietzins ja entsprechend in Abzug gebracht werden.

    So dumm wie es kommt, kannste gar nicht denken!

  • Stimmt. Der Abtrag ist bloß meistens deutlich höher als die monatliche Miete. Aber wie schon gesagt, mal gucken, was er mir morgen mitnimmt :)

  • Und? War er wieder da?

    Aber noch eine Frage an die Allgemeinheit, ohne konkreten Fall:

    Inwiefern würdet ihr denn die (teilweise nicht unerheblichen) Grundbesitzabgaben berücksichtigen?

    So dumm wie es kommt, kannste gar nicht denken!

  • Warum es hierfür (er ist ja wohl noch nicht Eigentümer) keine BerH geben soll, weiß ich nicht.

    Ansonsten sieht man mal wieder was passieren kann, wenn man bei der KV-Abwicklung die öffentlichen Lasten nicht abfragt. Aber dass er sich wegen der Inanspruchnahme durch den Notar wehrt, verstehe ich nicht (§ 448 Abs. 2 BGB)

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

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