Beantragt wird die Einleitung einer NL-Pflegschaft, da sich im Nachlass "meiner" Erblasserin noch ein Anteil zu 3/2304 an einem anderen Nachlass befindet.
Einziger Nachlassgegenstand in diesem anderen Nachlass ist eine Grundstücksbeteiligung. Durchgerechnet betrage der Wert des Anteils meiner Erbl. weniger als 100,00 €.
Die einzig bekannt gewordene Erbin meiner Erbl. hat ausgeschlagen.
Liegt hier tatsächlich ein sicherungsbedürftiger NL vor..., obwohl der Wert so gering ist?
Letztlich müsste der NL-Pfl. dann aus dem Staatssäckel bezahlt werden...
Kommt es auf den Wert überhaupt an - oder nur auf die dahinter stehende Erbauseinandersetzung hins. des Grundstücks?
(Der beurkundende Notar hat die Pfl. beantragt)