Das AG hat im Beschluss die sofortige Wirksamkeit gem. § 287 Abs. 2 FamFG angeordnet. Die Tochter der Betreuten kassiert jeden Monat nahezu die volle Rente meiner Betreuten ab. Dadurch, dass ich nun das "Konto dicht gemacht haben" kommt sie nicht mehr an Geld ran. Nun hat sie meine Betreute dazu bewegt gegen den Beschluss Beschwerde zu erheben. Frage: Hat die Beschwerde in diesem Fall aufschiebende Wirkung? Weiterhin möchte sich nicht mehr betreut werden. Wie entscheidet in solchen Fällen das AG, bzw. LG?
Die Betreute hat bis letzten Monat nie Miete gezahlt. Für Okt. 2014 konnte ich jetzt zum ersten Mal Miete zahlen.
Wegen der drohenden Wohnungsräumung hatte ich schon Vollstreckungsschutz beantragt. Das Verfahren ist schwebend... beim LG.
Was könnte ich gegen die Tochter unternehmen? Wer hat eine Idee?