Ich komme hier nicht weiter:
der kinderlose und ledige deutsche Erblasser errichtet in Thailand bei einem dortigen Rechtsanwalt sein Testament, was wohl nach den ortsüblichen Vorschriften wirksam sein sollte.
In der begl Übersetzung heißt es: meine Wohnung in S(hier)soll Herr x erhalten.
Sonst nichts.
Das Testament legt mir Herr x vor, nachdem hier bereits seit 1 Jahr die NL Pflegschaft läuft.
An WErten sind ca100000 EUR bewegliches Vermögen und die Immobilie- etwa gleichwertig- vorhanden.
Herr x drängt nun auf Übertragung der Wohnung.
Bei der Beurteilung der Wirksamkeit des Testamentes stört sich der Abt Richter an der fehlendenen Legitimation des tätigen Rechtsanwaltes, der sich selbst bescheinigt, unter einer Nr. bei der Regierung in Thailand registriert zu sein.
Die Stempel, die er nutzt, sehen nicht amtlich aus.
Anfragen hinsichtl der Legitimation an das auswärtige Amt in Bangkok und die thailändische Botschaft hier sind seit Wochen unbeantwortet.
Gesetzliche Erben sind bisher nicht gefunden, der ERbl stammt aus dem Sudetenland.
Hat einer eine Idee, wie dieser Fall zu lösen wäre?