Nachweis Wirtschaftssstelle bei Grundstücksverkehrsgesetz

  • Hallo, ich habe wieder mal ein Problem.

    In RLP gilt, dass keine Genehmigung nach § 2 GrdstVG nötig ist, wenn das Grundstück nicht größer als 50 Ar ist, es sei denn,
    …..
    auf dem Grundstück befindet sich die Wirtschaftsstelle eines land- oder
    forstwirtschaftlichen Betriebes.

    Ich habe nun versehentlich eine Eigentumsumschreibung im Grundbuch vorgenommen, obwohl weder Negativattest noch Versicherung in der Urkunde („Auf dem Grundstück befindet sich keine Wirtschaftsstelle bzw. es wird nicht landwirtschaftlich genutzt") vorlagen. Das Grundstück ist kleiner als 50 Ar.

    Es handelt sich wohl tatsächlich nicht um eine derartige Wirtschaftsstelle. Aber wie wird mir das jetzt nachträglich nachgewiesen? Ist eine Ergänzungsurkunde erforderlich oder genügen beglaubigte Erklärungen aller Beteiligten oder reichen ev. sogar formlose Erklärungen?

  • Also wir handhaben es so, dass wir in die Urkunden rein schreiben: Bei dem Kaufobjekt handelt es sich um Ackerland alt. bestockte Weinberge....
    Und anhand der Größe des Grundstücks ist ja nachvollziehbar, ob die Genehmigung nach § 2 GVG erforderlich ist oder nicht. So ist das bei uns bisher immer ohne gesonderte Erklärungen durchgegangen...

  • Erst mal danke.

    Leider hat bei meiner Urkunde der Notar überhaupt nichts zu den Grundstücken und ihrer wirtschaftlichen Verwendung gesagt. Dann wäre das auch bei uns gar kein Problem.

  • Welche Nutzungsart steht denn im Grundbuch?

    Hast Du online Zugang zum ALB? Dort kann man ja die tatsächliche Nutzung recherchieren. Wenn das Grundstück als Ackerland genutzt wird (oder ähnliches, Hauptsache nicht als Weingarten), dann hast Du kein Problem mehr.

    Wenn Dir der online-Zugang fehlt, versuch's doch mal telefonisch beim Katasteramt.

    Wir sind zu allem bereit, aber zu nichts zu gebrauchen.

  • Es sind 5 Grundstücke, jedes kleiner als 50 Ar.
    Drei davon werden im ALB als "Landwirtschaftsfläche" bezeichnet, eines als "Waldfläche". Ob sie so genutzt werden, weiß ich ja eben nicht. Und auch wenn sie so genutzt würden: Wichtig ist doch, ob sich dort die Wirtschaftsstelle eines landwirtschaftlichen Betriebs befindet. Nur dann käme doch eine Genehmigungspflicht in Frage.

    Wieso kommst Du auf Weingarten? Dieses Problem mit der Wirtschaftsstelle gilt doch für alle land- und forstwirtschaftlichen Grundstücke.

  • Wieso kommst Du auf Weingarten? Dieses Problem mit der Wirtschaftsstelle gilt doch für alle land- und forstwirtschaftlichen Grundstücke.

    Habe das mit Weingarten nur geschrieben, weil hierfür ja bereits ab 1.000 qm eine Genehmigung benötigt wird.

    Zum Problem an sich:
    Ganz sicher gehst Du, wenn Du jetzt nachträglich noch eine Genehmigung nach GVG bzw. ein Negativattest anforderst. Bis dahin könntest/müsstest Du sogar einen Amtswiderspruch eintragen.

    Wir sind zu allem bereit, aber zu nichts zu gebrauchen.

  • Nach weiterer Diskussion mit meinen Kollegen habe ich mich entschlossen, vom Notar entweder ein Negativattest anzufordern oder Erklärungen aller Beteiligten, dass sich hier keine Wirtschaftsstelle befindet.
    Die Akte lasse ich solange bei mir liegen.

    Danke und ein schönes Wochenende!

  • Nach weiterer Diskussion mit meinen Kollegen habe ich mich entschlossen, vom Notar entweder ein Negativattest anzufordern oder Erklärungen aller Beteiligten, dass sich hier keine Wirtschaftsstelle befindet.
    Die Akte lasse ich solange bei mir liegen.

    Danke und ein schönes Wochenende!

    :daumenrau Das scheint mir eine praktikable Lösung zu sein.

    Ein schönes, sonniges Wochende wünscht
    Kati2007

    Wir sind zu allem bereit, aber zu nichts zu gebrauchen.

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