Hallo, ich habe wieder mal ein Problem.
In RLP gilt, dass keine Genehmigung nach § 2 GrdstVG nötig ist, wenn das Grundstück nicht größer als 50 Ar ist, es sei denn,
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auf dem Grundstück befindet sich die Wirtschaftsstelle eines land- oder
forstwirtschaftlichen Betriebes.
Ich habe nun versehentlich eine Eigentumsumschreibung im Grundbuch vorgenommen, obwohl weder Negativattest noch Versicherung in der Urkunde („Auf dem Grundstück befindet sich keine Wirtschaftsstelle bzw. es wird nicht landwirtschaftlich genutzt") vorlagen. Das Grundstück ist kleiner als 50 Ar.
Es handelt sich wohl tatsächlich nicht um eine derartige Wirtschaftsstelle. Aber wie wird mir das jetzt nachträglich nachgewiesen? Ist eine Ergänzungsurkunde erforderlich oder genügen beglaubigte Erklärungen aller Beteiligten oder reichen ev. sogar formlose Erklärungen?