Ich habe einen PfÜB beantragt - Unterhalt, mit dem entsprechenden Formular für Unterhaltspfändungen. Nunmehr bekomme ich eine Verfügung des Gerichtes, welche ich in allen Punkten überhaupt nicht nachvollziehen kann.
1. Schuldneranschrift im PfüB-Entwurf stimmt nicht mit Anschrift im Titel überein. Für das Gericht wäre somit eine Personenidentität nicht zweifelsfrei nachgewiesen. Es wird verlangt, diese durch entsprechende Unterlagen (z.B. EMA, aus der alte und neue Anschrift hervorgehen) glaubhaft zu machen.
Kann das tatsächlich verlangt werden? Wenn der Schuldner in der Zwischenzeit mehrmals umgezogen ist, mache ich mehrere EMA´s - so lange, bis ich die Auskunft mit der jetzigen Anschrift erhalte????
2. Es wird angefragt, ob eine bevorrechtigte Pfändung nach § 850 d ZPO begehrt wird.
??? Ich habe das Formular für eine Unterhaltspfändung ausgefüllt. Bei sämtlichen bisher beantragten Unterhaltspfändungen habe ich nie extra auf 850 d ZPO hingewiesen und bisher ist noch keine Monierung erfolgt. Ist auf 850 d ZPO tatsächlich explizit hinzuweisen?
3. Zur Geltendmachung von Umsatzsteuerbeiträgen ist die Erklärung der Antragsteller erforderlich, daß sie die Beträge niht als Vorsteuer abziehen können. Es wird darauf hingewiesen, daß diese Erklärung bspw. im freien Formularfeld auf Seite 9 des Entwurfs oder auf Seite 1 aufgenomen werden kann.
Wie soll man denn, wenn es sich um eine Unterhaltsforderung handelt, vorsteuerabzugsberechtigt sein?
Sorry, aber ich komme mir hier echt ein bißchen verschaukelt vor.