Aus dem Schreiben des Schuldners an die Kindesmutter ergibt sich nichts, daß darauf hinweist, daß er DER Schuldner ist.
"Hallo J. .....Ausführungen, warum er Unterhalt in festgesetzter Höhe nicht zahlen kann ohne Bezugnahme auf Titel oder Erwähnung der Namen der Kinder.... MfG S."
Wie ich oben schon geschrieben habe, hat er eine Verdienstabrechnung beigefügt (die er in dem Schreiben allerdings nicht erwähnt hat). Damit ist aber m.E ein "Beweis" der Schuldneridentität auch nicht zu führen.
Ist es denn so ungewöhnlich, daß der Kindesmutter bekannt ist, wo der Kindesvater wohnt?
Also Schuldnerschutz hin oder her...aber daß der Gläubiger lückenlos nachzuweisen hat, wo der Schuldner seit Erlass des Titels gewohnt hat, scheint mir etwas zu weit zu gehen.