Hallo zusammen,
ich bräuchte am frühen Morgen schon eure Hilfe:D
Folgender Sachverhalt:
Kontrollbetreuung wurde angeordnet, später dann auch der Widerruf der Vollmacht.
Der Widerruf wurde erklärt. Gegen den Beschluss zur Erweiterung des Aufgabenkreises "Widerruf Vollmacht" wurde Beschwerde eingelegt. Das Verfahren wurde ans LG hochgegeben.
Währenddessen wurde hier dann die Regelbetreuung angeordnet.
Jetzt kommt das Verfahren ohne Sachentscheidung vom LG zurück, welches schreibt, das Kind sei in den Brunnen gefallen und man können eh nichts mehr machen.
Die Regelbetreuung besteht jetzt schon 3 Monate.
Ich wollte die Kontrollbetreuung nicht aufheben, bevor ich keine Entscheidung des LG bezüglich des Erweiterungsbeschlusses habe.
Meine Frage: Muss ich jetzt noch einen förmlichen Aufhebungsbeschluss für die Kontrollbetreuung machen? Oder hat sich das quasi mit der Bestellung des Regelbetreuers erledigt? Bis wann kann die Kontrollbetreuerin Vergütung geltend machen?
Vielen Dank im Voraus.