Ende der Kontrollbetreuung?

  • Hallo zusammen,
    ich bräuchte am frühen Morgen schon eure Hilfe:D

    Folgender Sachverhalt:
    Kontrollbetreuung wurde angeordnet, später dann auch der Widerruf der Vollmacht.
    Der Widerruf wurde erklärt. Gegen den Beschluss zur Erweiterung des Aufgabenkreises "Widerruf Vollmacht" wurde Beschwerde eingelegt. Das Verfahren wurde ans LG hochgegeben.
    Währenddessen wurde hier dann die Regelbetreuung angeordnet.
    Jetzt kommt das Verfahren ohne Sachentscheidung vom LG zurück, welches schreibt, das Kind sei in den Brunnen gefallen und man können eh nichts mehr machen.
    Die Regelbetreuung besteht jetzt schon 3 Monate.
    Ich wollte die Kontrollbetreuung nicht aufheben, bevor ich keine Entscheidung des LG bezüglich des Erweiterungsbeschlusses habe.

    Meine Frage: Muss ich jetzt noch einen förmlichen Aufhebungsbeschluss für die Kontrollbetreuung machen? Oder hat sich das quasi mit der Bestellung des Regelbetreuers erledigt? Bis wann kann die Kontrollbetreuerin Vergütung geltend machen?

    Vielen Dank im Voraus.

  • Die Vollmacht wurde widerrufen. Damit hat sich die Kontrollbetreuung erledigt und kann (muss, soll) aufgehoben werden.

    Ob Beschwerde gegen die Einrichtung der Kontrollbetreuung eingelegt wird, ist nicht relevant. Die Betreuung ist wirksam und der Betreuer konnte handeln. Wenn die Betreuung später aufgehoben wird, bleiben die Erklärungen des Betreuers trotzdem wirksam.

    Vergütung kann, muss, soll immer für den Bestellungszeitraum. Daher m.E. so schnell wie möglich aufheben - sie endet nämlich nicht von selbst.

    Blöd, dass der Richter das nicht in seinem Betreuerbeschluss aufgenommen hat! Evtl. nochmal mit dem Richter sprechen, für den ist die Betreuerbestellung eher Routine als für unsereiner. Falls mit seinem Beschluss die Kontrollbetreuung gleichzeitig als aufgehoben gelten sollte, kann er das ja offiziell in der Akte vermerken oder den Beschluss ergänzen.

    * Was schert´s die Eiche, wenn das Schwein sich an ihr reibt! *

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!