Hallo zusammen!
Es gibt einen Pfüb, vollstreckt wird aus einer unerlaubten Handlung, der Pfändungsfreibetrag wurde auf 794,25 Euro festgesetzt.
Der Schuldner hat nunmehr beantragt, die Pfändungsfreigrenze um einen angemessenen Betrag zu erhöhen, wegen Fahrtkosten, Miete, etc...
Er ist berufstätig und lebt mit seiner Freundin zusammen, die eigenes Einkommen hat.
Würdet ihr für den Schuldner einen Regelsatz von 391,00 Euro (Alleinstehende) oder von 353,00 Euro (Regelbedarfsstufe 2) berücksichtigen? Der Gläubigervertreter meint 353,00 Euro, da der Schuldner mit seiner Lebensgefährtin zusammen in einem Haushalt lebt.
Bin für jede Meldung dankbar!