Höhe Regelbedarf

  • Hallo zusammen!

    Es gibt einen Pfüb, vollstreckt wird aus einer unerlaubten Handlung, der Pfändungsfreibetrag wurde auf 794,25 Euro festgesetzt.
    Der Schuldner hat nunmehr beantragt, die Pfändungsfreigrenze um einen angemessenen Betrag zu erhöhen, wegen Fahrtkosten, Miete, etc...
    Er ist berufstätig und lebt mit seiner Freundin zusammen, die eigenes Einkommen hat.
    Würdet ihr für den Schuldner einen Regelsatz von 391,00 Euro (Alleinstehende) oder von 353,00 Euro (Regelbedarfsstufe 2) berücksichtigen? Der Gläubigervertreter meint 353,00 Euro, da der Schuldner mit seiner Lebensgefährtin zusammen in einem Haushalt lebt.

    Bin für jede Meldung dankbar!

  • Hallo zusammen!

    Es gibt einen Pfüb, vollstreckt wird aus einer unerlaubten Handlung, der Pfändungsfreibetrag wurde auf 794,25 Euro festgesetzt.
    Der Schuldner hat nunmehr beantragt, die Pfändungsfreigrenze um einen angemessenen Betrag zu erhöhen, wegen Fahrtkosten, Miete, etc...
    Er ist berufstätig und lebt mit seiner Freundin zusammen, die eigenes Einkommen hat.
    Würdet ihr für den Schuldner einen Regelsatz von 391,00 Euro (Alleinstehende) oder von 353,00 Euro (Regelbedarfsstufe 2) berücksichtigen? Der Gläubigervertreter meint 353,00 Euro, da der Schuldner mit seiner Lebensgefährtin zusammen in einem Haushalt lebt.

    Bin für jede Meldung dankbar!

    Den Satz von 391,-- €, weil der Lebensgefährtin kein Unterhalt geschuldet wird.

  • Hallo zusammen!

    Es gibt einen Pfüb, vollstreckt wird aus einer unerlaubten Handlung, der Pfändungsfreibetrag wurde auf 794,25 Euro festgesetzt.
    Der Schuldner hat nunmehr beantragt, die Pfändungsfreigrenze um einen angemessenen Betrag zu erhöhen, wegen Fahrtkosten, Miete, etc...
    Er ist berufstätig und lebt mit seiner Freundin zusammen, die eigenes Einkommen hat.
    Würdet ihr für den Schuldner einen Regelsatz von 391,00 Euro (Alleinstehende) oder von 353,00 Euro (Regelbedarfsstufe 2) berücksichtigen? Der Gläubigervertreter meint 353,00 Euro, da der Schuldner mit seiner Lebensgefährtin zusammen in einem Haushalt lebt.

    Bin für jede Meldung dankbar!

    Den Satz von 391,-- €, weil der Lebensgefährtin kein Unterhalt geschuldet wird.

    Aber WENN sie Sozialleistungen beantragen würden, würden sie auch als Bedarfsgemeinschaft angesehen und jedem würde der geringere Satz zugesprochen.

  • Hallo zusammen!

    Es gibt einen Pfüb, vollstreckt wird aus einer unerlaubten Handlung, der Pfändungsfreibetrag wurde auf 794,25 Euro festgesetzt.
    Der Schuldner hat nunmehr beantragt, die Pfändungsfreigrenze um einen angemessenen Betrag zu erhöhen, wegen Fahrtkosten, Miete, etc...
    Er ist berufstätig und lebt mit seiner Freundin zusammen, die eigenes Einkommen hat.
    Würdet ihr für den Schuldner einen Regelsatz von 391,00 Euro (Alleinstehende) oder von 353,00 Euro (Regelbedarfsstufe 2) berücksichtigen? Der Gläubigervertreter meint 353,00 Euro, da der Schuldner mit seiner Lebensgefährtin zusammen in einem Haushalt lebt.

    Bin für jede Meldung dankbar!

    Den Satz von 391,-- €, weil der Lebensgefährtin kein Unterhalt geschuldet wird.

    Aber WENN sie Sozialleistungen beantragen würden, würden sie auch als Bedarfsgemeinschaft angesehen und jedem würde der geringere Satz zugesprochen.

    Richtig und es wird immer vom sozialhilferechtlichen Bedarf geschrieben, daher würde ich auch den niedrigeren Satz ansetzen

    Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit,

    aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher -Albert Einstein-

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