Folgender Sachverhalt:
Der Betreuer beantragt seine Vergütung und gibt hierbei an, dass die Betroffene mittellos sei und berücksichtigt nur das auf dem Girokonto vorhandenen Guthaben.
Der Kontostand der Betroffenen beträgt ca. 400,00 Euro.
Daneben wurde jedoch eine Treuhand-Police geschlossen, die 3.000,00 Euro umfasst.
Es handelt sich hierbei um einen Bestattungsvorsorge-Treuhandvertrag,
der zur Deckung der Bestattungskosten geschlossen wurde.
Frage ist nun, inwieweit bei der Feststellung der Vermögens-/Mittellosigkeit der Betroffenen diese Police zu berücksichtigen sei.
Danke schon einmal im Voraus!
Lieben Gruß.