Löschung Verzicht auf Unterbaurente

  • Hallo, ich habe folgendes Problem. Im Grundbuch A habe ich eine Grunddienstbarkeit für den Eigentümer von Grundbuch B (Unterbaurecht). Im Grundbuch von B habe ich eine Verzicht auf Unterbaurente für den Eigentümer von A. Jetzt habe ich den Antrag auf Eigentumsumschreibung, wobei Grundbuch A und B den selben Eigentümer bekommen. Weiterhin soll ich den Bestand von A nach B übertragen und gem. § 890 I BGB vereinigen sowie die Dienstbarkeit in A löschen. Auch der Verzicht in B soll gelöscht werden, jedoch nach § 84 GBO. Ich habe schon viel gelesen, weiß, dass bei Vereinigung von hier A und B die Grunddienstbarkeit erlischt. Aber dadurch kann ich doch nicht den Verzicht auf Unterbaurente löschen, nur weil die Grunddienstbarkeit gegenstandslos geworden ist. Brauche ich nicht vielmehr zur Löschung des eingetragenen Verzichts auf Unterbaurente eine Bewilligung?:confused:

  • Unterbaurecht

    :eek: (Auch wenn es der Münchener Kommentar ebenso nennt).

    Der Verzicht kommt der Aufhebung eines Rechtes gleich (vgl. Palandt/Bassenge § 914 Rn 3; Harald, "Verzicht auf ...", zur Gebührenfrage ). Die Eintragung entspricht damit einem Löschungvermerk und so würde ich sie grds. auch behandeln. Ich hätte daher Zweifel, ob man den Verzicht, den man auch nicht wieder aufheben könnte (vgl. Palandt/Bassenge a.a.O.; keine Aufhebung einer Aufhebung), seinerseits im Grundbuch löschen kann. Die Übernahme des Vermerks auf die neue Blattstelle, weil der Vermerk im Gegensatz zur Löschung einer normalen Realllast nicht einem konkreten Grundbuchrecht zugehört, erübrigt sich m.E. (ohne Grundstücksgrenze kein Überbau und damit ohnehin keine Rente).

    Einmal editiert, zuletzt von 45 (29. Oktober 2014 um 17:49)

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