Ordnungshaftvollstreckung möglich? "Reichsbürger"

  • Hallo, ich habe hier folgenden Fall:
    Nicht erschienener Zeuge bekommt mehrere, inzwischen sehr hohe Ordnungsgelder. Alle Schreiben, Beschlüsse, Zahlungsaufforderungen kommen zurück mit Aufklebern drauf, in denen inhaltlich steht, die zustellende Gewalt sei fehlerhaft, daher werde die Annahme verweigert, die ZV widerspreche der in Wahrheit geltenden Verfassung etc.
    Inzwischen wurde offenbar Klingelschild etc. vom Haus entfernt, sodass der GV zurückmeldet "Vollstreckung nicht möglich".

    Hab ich anderweitige Vollstreckungsmöglichkeiten?
    Oder bleibt da jetzt nur die O-Haft, und kann ich die überhaupt vollstrecken, wenn die bisherige ZV lediglich aufgrund der fehlenden Identifizierung nicht möglich war?


  • Inzwischen wurde offenbar Klingelschild etc. vom Haus entfernt, sodass der GV zurückmeldet "Vollstreckung nicht möglich".

    Hab ich anderweitige Vollstreckungsmöglichkeiten?
    Oder bleibt da jetzt nur die O-Haft, und kann ich die überhaupt vollstrecken, wenn die bisherige ZV lediglich aufgrund der fehlenden Identifizierung nicht möglich war?

    Was bedeutet "Vollstreckung nicht möglich"?
    Vermögensauskunft (ggfls. mit HB) sollte doch grundsätzlich möglich sein, egal ob nun ein Klingelschild vorhanden ist oder nicht.
    ANdere Möglichkeiten: PfÜB etc, je nachdem ob/was für Informationen du hast.

  • Andere Vollstreckungsmöglichkeiten kommen zumindest theoretisch in Betracht. Ich mache in diesen Fällen eine Anfrage beim Schuldnerverzeichnis und gucke, ob ich darüber Hinweise auf andere Vermögenswerte finde für z.B. Kontenpfändung.

    Sollten sich keine Hinweise ergeben, ist die Haft zu vollstrecken. Der Mobiliarvollstreckung entzieht sich ja der Schuldner. Da davon auszugehen ist, dass sich der Schuldner nicht freiwillig dem Haftantritt stellt, wäre dann Haftbefehl zu erlassen. Läuft also auf viel Aufwand hinaus.

  • Phil, der GV hat mitgeteilt, dass er nicht vollstrecken kann weil die Person dort nicht öffnet, kein Name an der Tür steht etc. Ohne Schuldner keine VA...

    Ob Einkommen/Konten pfändbar sind, weiß ich nicht, Anfrage beim Schuldnerverzeichnis klingt gut, das hatte ich gar nicht aufm Schirm.

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