Firmierung und IHK

  • Habe mal eine Frage an die Registerrechtspfleger unter Euch:
    Wir haben eine GmbH gegründet und auch eine Vorabstellungnahme der IHK wegen Firmennamen usw. mit eingereicht. Der Rechtspfleger hat trotzdem Bedenken gegen die Firmierung...
    Wie handelt Ihr das? Normalerweise ist es doch so, dass wenn die IHK sagt, dass die Firma in Ordnung ist, ist sie das doch auch oder?:confused:
    Vielen Dank vorab...

  • Ok... Wollte ja nur mal die allgemeine Meinung hören. Dachte eigentlich, dass die Meinung der IHK schon ein gewisses Gewicht hat. Wenn normalerweise unser Gericht nicht sicher ist, fragen die immer als erstes bei der IHK nach, was die zu einer Firmierung sagen...

  • Schließe mich Lilly an.
    Im Übrigen hat unsere IHK selten Bedenken. Manchmal auch bei offensichtlichen Sachen. :mad:

    Es kann aber auch sein, dass die IHK manchmal einfach mehr Informationen hat und deshalb dort keine Bedenken bestehen. Darum frage ich bei Zweifelsfällen im Rahmen einer Zwischenverfügung nochmal nach. Entweder werden meine Bedenken gegen die Firmierung dann beseitigt oder eben nicht...

  • Ist hier auch so.
    Eine unserer IHK's hatte nicht einmal bei der Firmierung "AG GmbH" Bedenken :mad:
    Leider vergessen viele IHK's, dass sie als "Gutachter" tätig werden, wenn sie eine Stellungahme abgeben.
    Viele der dortigen Sachbearbeiter geben (egal wie die Firma aussieht) immer eine positive Stellungnahme ab, weil sie keinen Ärger mit den zahlenden Kunden (den Gesellschaften) haben wollen.
    Daher verlange ich auch schon lange keine Stellungnahme der IHK's mehr.
    Mit einem "Gefälligkeitsgutachten" kann ich nix anfangen...

  • Hier ist es eher umgekehrt. Gerne wird von der IHK beanstandet, dass Phantasiefirmen gebildet werden, dass geographische Bezeichnungen verwendet werden ("Sparkasse Bodensee", "Münchner Hausverwaltung" - nie gehört, die Urteile), oder dass ein Nachfolgevermerk bei Übernahme eines Handelsgeschäfts nicht angefügt wird. Manchmal hat man das Gefühl, dass seit 1997 dort kein neues HGB mehr angeschafft wurde.

    Das Registergericht weiß aber glücklicherweise, wie es richtig geht :)

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

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