Hallo zusammen,
da ich bei Stellenausschreibungen etwas unbedarft bin, hoffe ich auf eure Mithilfe. Gibt es eine Vorschrift, wonach bei einer Stellenausschreibung die Anzahl der ausgeschriebenen Stellen zu benennen ist? Oder kann eine Stellenausschreibung auch ohne eine konkret zu benennde Anzahl der zu vergebenden Stellen erfolgen?