Hallo zusammen,
hatte schon Jemand von euch den Fall, dass eine Rechtsnachfolgeklausel aufgrund teilweiser Erbteilsübertragung beantragt wurde?
Habe hier den Fall, dass die Beklagte B durch eineErbengemeinschaft (4 Personen, nennen wir sie E 1, E 2, E 3, E4) beerbt wurde. E 3 hat seinen Erbteil auf E4 übertragen. E 4beantragt jetzt eine Rechtsnachfolgeklausel für die Erbengemeinschaft.
Mein Problem ist, dass E 1 & E 2 an dem Antrag aufRechtsnachfolgeklausel nicht beteiligt sind. Die Erbengemeinschaft kann dochvor der Erbauseinandersetzung nur gemeinsam handeln.
Was meint ihr?
Oder kann ich für E3 eine Teilklausel erteilen? Hier frageich mich nur wie ich es formulieren würde…