Hallo,
ein Erbscheinsantrag wird schriftlich ohne Urkunden und ohne eidesstattliche Versicherung eingereicht.
Sterbeurkunde wurde versucht von Amts wegen zu beschaffen, aber scheitert an der Angabe des Sterbe- und Wohnortes der Erblasserin. Antragsteller wird auf fehlende Urkunden und fehlende e.V. hingewiesen und trotz Erinnerung mit der Androhung der Zurückweisung geht nichts ein. Daraufhin wird der Antrag zurückgewiesen.
Es geht fristgerecht Beschwerde vom Notar ein mit beurkundeten Erbscheinsantrag und fehlenden Urkunden.
Aufgrund der Sterbeurkunde stelle ich fest, dass ich örtlich gar nicht zuständig war und höre die Beteiligten zur Verweisung an. Daraufhin erlasse ich Verweisungsbeschluss und gebe die Akte ab.
Nun bekomme ich die Akte vom zuständigen Gericht zurück mit der Bitte noch über die Beschwerde zu entscheiden.
Aber was soll ich da entscheiden ?
Abhilfe geht doch nicht, da ich den Erbschein nicht erteilen kann (dieser kann ohnehin noch nicht erteilt werden, da ursprünglich beantragt war, dass der Erblasser vom Antragsteller zu 1/2 beerbt wurde und nunmehr beantragt wird 1/2 + 1/2 für die Schwester, deren Anschrift unbekannt ist und deren Geburtsurkunde auch fehlt) ?
Nichtabhilfe und zum OLG wäre meines Erachtens auch nicht richtig ?