Vom ReFa zum Rechtspfleger

  • Hallo liebes Forum, ich befinde mich momentan im 3. Ausbildungsjahr (5. Semster) meiner Ausbildung zum Rechtsanwaltsfachangestellten in einer Berliner Kanzlei. Da ich diesen Beruf nur ungern weiter ausüben möchte, da es ja nun wirklich wenig Aufstiegsmöglichkeiten gibt, hab ich mich dazu entschlossen, mich zum Wintersemester 2015 hin als Rechtspfleger zu bewerben. Auf der Berlin.de Seite steht ja so ziemlich alles was man für die Bewerbung benötigt. Mir ist allerdings aufgefallen, dass vorallem im zivilrechtlichen Bereich viele Aufgabenfelder stehen, die ich auch selbst schon in Schule und Beruf mehr als ausgiebig geübt und auf dem Kasten haben (z. B. Mahnverfahren, ZV und Kostenfestsetzung). Nun stell ich mir die Frage, wie ich den Fakt, dass ich diese Gebiete schon in meiner Ausbildung absolviert habe, in der Bewerbung zum Ausdruck bringen soll? Ich kann ja nicht schreiben, dass ich das alles schon kenne und deshalb der perfekte Kandidat für den Job bin. Ich finde man sollte nicht zu selbstsicher rüberkommen. Aber andersrum wirkt eine Aufzählung von einzelnen Tätigkeiten auch eher langweilig und liest sich auch nicht so angenehm. Soll ich vielleicht einfach nur auf mein Zwischenzeugnis verweisen oder nur angeben, dass ich in zivilrechtlichen Sachen schon viel Erfahrung mit Mahnverfahren, ZV und KFA's habe? Ich würde mich freuen von euch ein paar Anregungen zur Formulierung zu hören. :) Liebe Grüße aus der Hauptstadt

  • Ich gehe mal fest davon aus, dass die Einstellungsbehörden wissen, welchen Wissensstand ReFas haben und wie die sich im Schnitt so in Theorie und Praxis schlagen. Schließlich wirst du mit Sicherheit kein Exot unter den Bewerbern sein. Von daher würde ich wohl einfach die Zeugnisse beipacken und gut, es sei denn, du hast was ganz Außergewöhnliches auf der Agenda.

    ... denn in Gottes Auftrag handeln jene, die Steuern einzuziehen haben. Römer 13,6

  • also sollte ich es dann schlicht bei dem Satz "Während meiner Ausbildung konnte ich im Bereich des Zivil-, Straf- und Familienrechts grundlegende Kenntnisse erlangen, insbesondere die selbstständige Durchführung des Mahnverfahrens bis zur Zwangsvollstreckung sowie des Kostenfestsetzungsverfahrens." belassen ?

  • Ich habe vor dem Rechtspfleger auch eine Ausbildung zur ReFa gemacht. Im Bewerbungsanschreiben habe ich allerdings nicht extra aufgezählt, was ich in der Kanzlei gemacht habe, sondern lediglich geschrieben, dass ich durch die Ausbildung auf den Beruf des Rpfls aufmerksam geworden bin.

    Ansonsten sehe ich das so wie Exec. Zudem wurde uns immer gesagt, dass eine vorherige ReFa-Ausbildung keinen besonderen Pluspunkt bei der Auswahl bringt; da allen Bewerbern die gleichen Voraussetzungen gegeben werden sollen, wird eher aufs Abitur geschaut.

    Außerdem kann ich dir sagen, dass der "Vorsprung", den man als ReFa anfangs vielleicht in manchen Fächern haben sollte, schnell wieder aufgeholt ist. ;)

  • Ich habe vor dem Rechtspfleger auch eine Ausbildung zur ReFa gemacht. Im Bewerbungsanschreiben habe ich allerdings nicht extra aufgezählt, was ich in der Kanzlei gemacht habe, sondern lediglich geschrieben, dass ich durch die Ausbildung auf den Beruf des Rpfls aufmerksam geworden bin.

    Hab ich genauso gemacht. Hat funktioniert...

    Außerdem kann ich dir sagen, dass der "Vorsprung", den man als ReFa anfangs vielleicht in manchen Fächern haben sollte, schnell wieder aufgeholt ist. ;)

    Das stimmt (leider!) - Bei mir hat der "Vorsprung" gefühlt vielleicht bis Weihnachten gehalten...:heul:

  • @kermit-1992:

    viel Erfahrung [...]

    grundlegende Kenntnisse [...]

    Das würde ich so in der Art nur schreiben, wenn Du tatsächlich einen deutlich über das zu erwartende Level hinausgehenden Kenntnisstand hast (ich will Dir damit nicht unterstellen, dass das nicht der Fall ist).

    Ich bin nicht mit Personalauswahl befasst, aber derartige Aussagen in einem Bewerbungsschreiben könnten mich als Mitglied einer Kommission, die Vorstellungsgespräche führt, dazu verleiten, dass ich Dir irgendwelche fachlichen Spezialfragen stelle. Wie schon gesagt wurde, ist die ReFa-Ausbildung als "harter" Faktor eigentlich unerheblich, da sie keine Zugangsvoraussetzung ist, aber als "weicher" Faktor kann man meines Erachtens im Gespräch durchaus darüber reden, wenn der Bewerber sich im Anschreiben entsprechend herausgestellt hat.

    Weitere mögliche Fragen wären: "Warum nicht Rechtsfachwirt?", "Warum nicht Jurastudium?".

    Ferner schriebst Du von fehlenden Aufstiegsmöglichkeiten als ReFa: Das würde ich nicht unbedingt zur Begründung der Motivation für die Bewerbung heranziehen, denn die Aufstiegsmöglichkeiten für Rechtspfleger sind auch eher begrenzt. Du findest hier etliche Threads zum Thema Beförderung und die Wartezeit hierauf.

    Auch wenn Du das nicht angesprochen hast: Man sollte auch immer daran denken, was am Monatsende vom Arbeitgeber überwiesen wird. Was ist denn in Berlin als ReFa drin, wenn man angesichts guter Kenntnisse und Noten auch gut vergütet wird? Hier die aktuelle Besoldung in Berlin im Eingangsamt als Rechtspfleger (davon geht noch die private Krankenversicherung ab):http://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/be…tkl=1&r=0&zkf=0

  • @BREamter:

    also ich würde schon sagen, dass ich die grundlegenden Sachen in den Gebieten verinnerlicht habe. Diese Sachen werden ja auch bei der mündlichen Abschlussprüfung abgefragt, von daher wäre ich auf solche Fragen in einem Vorstellungsgespräch ganz gut vorbereitet.
    Zu dem Passus "viel Erfahrung" gebe ich dir Recht. Nachher sitze ich da und versteh nur Bahnhof ;)

    Zu den Aufstiegsmöglichkeiten bzw. Rechtsfachwirt oder Jura: Der Rechtsfachwirt ist auch an mind. 5 Jahre Berufserfahrung gebunden und ich weiß nicht mal ob da die Ausbildung mit angerechnet wird. Und es wäre auch mit Kosten verbunden und am Ende wäre ich dann auch "nur" Bürovorsteher. Das Jurastudium war für mich von vornerein kein Ziel, da der Markt an Rechtsanwälten in Berlin derartig überfüllt ist, dass es schon fast an Zeitverschwendung grenzt sich an ein solches Studium zu wagen. (meine Meinung)

    Ich kann bzgl. des Lohns eines ReFa's nur aus dem Hörensagen meiner Kollegen und Schulkameraden berichten. ReNo's und ReFa's werden schlicht und ergreifend für den Dienst den sie leisten unterbezahlt. Hier in meiner Kanzlei waren viele Gründe für Kündigungen auch die gescheiterten Gehaltsdiskussionen. Ich hätte nix dagegen für ein Jahr hier noch weiter zu arbeiten, aber ich will mich ja auch weiter entwickeln.

    Von daher bietet das Studium zum Rechtspfleger für mich eigentlich nur Vorteile :)


  • Der Rechtsfachwirt ist auch an mind. 5 Jahre Berufserfahrung gebunden und ich weiß nicht mal ob da die Ausbildung mit angerechnet wird.

    Wie kommst Du denn auf 5 Jahre? Voraussetzung sind der Abschluss der Ausbildung und 2 Jahre Berufspraxis.

    Ehrgeiz ist die letzte Zuflucht des Versagers. (Oscar Wilde)

  • Der Rechtsfachwirt ist auch an mind. 5 Jahre Berufserfahrung gebunden und ich weiß nicht mal ob da die Ausbildung mit angerechnet wird.

    Wie kommst Du denn auf 5 Jahre? Voraussetzung sind der Abschluss der Ausbildung und 2 Jahre Berufspraxis.

    Und die zwei Jahre braucht man glaube ich auch erst am Ende des Studiums. Zum Beginnen reicht 1/2a.

  • @kermit-1992:

    Auch wenn Du das nicht angesprochen hast: Man sollte auch immer daran denken, was am Monatsende vom Arbeitgeber überwiesen wird. Was ist denn in Berlin als ReFa drin, wenn man angesichts guter Kenntnisse und Noten auch gut vergütet wird? Hier die aktuelle Besoldung in Berlin im Eingangsamt als Rechtspfleger (davon geht noch die private Krankenversicherung ab):http://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/be…tkl=1&r=0&zkf=0

    Aus eigener Erfahrung (selbst 3 Jahre lang als ReFa gearbeitet, bevor ich mich für das Studium entschied) und nachdem ich das Gehalt einer Freundin (aktive ReFa) kenne, ist der Verdienst des Rpfl ein ziemlich großer Sprung ins Positive. Ich selbst verdiente damals 1.200,00 EUR brutto (ca. 950,00 EUR netto), meine Freundin erhält sogar nur 1.100,00 EUR brutto. Und nachdem ich mit einigen Kolleginnen in Kontakt stehe, die bei meinem früheren Arbeitgeber weiter arbeiten, weiß ich, dass sich an dem Gehalt absolut nichts geändert hat. Während des Studiums erhielt ich Anwärterbezüge in der gleichen Höhe, wie mein vorheriges Netto-Gehalt...

    Da kommt einem (mich einbegriffen) der Verdienst des Rpfl trotz privater KV schon wie ein kleiner monatlicher Lottogewinn vor.

    Achso: dazu sei zu sagen, dass ich allerdings nicht von Berlin rede, sondern von Thüringen.

    "Setz Dich, nimm dir 'n Keks, mach es Dir schön bequem ... Du Arsch!"

    Das Leben des Brian

    Einmal editiert, zuletzt von Efeu1984 (5. November 2014 um 10:12) aus folgendem Grund: Nachtrag zur Erläuterung

  • Und überhaupt: Wer als Beamter über das Gehalt meckert, der meckert über die eigene Dummheit. Nirgendwo sonst kann man sich vorher so genau informieren wieviel Geld man bekommt. Wurde ja keiner zu dem Beruf gezwungen.

    ... denn in Gottes Auftrag handeln jene, die Steuern einzuziehen haben. Römer 13,6

  • Und überhaupt: Wer als Beamter über das Gehalt meckert, der meckert über die eigene Dummheit. Nirgendwo sonst kann man sich vorher so genau informieren wieviel Geld man bekommt. Wurde ja keiner zu dem Beruf gezwungen.

    Die Sicherheit, den Job nicht wegen einer Verkettung unglücklicher Umstände (Krankheit, Pleite des Arbeitgebers oder oder oder) verlieren zu können, hat eben ihren Preis. Wie heißt es so schön: Das Beamtentum ist gesicherte Armut ;)

  • Zitat

    Achso: dazu sei zu sagen, dass ich allerdings nicht von Berlin rede, sondern von Thüringen.

    Rund 2000 € mehr im Jahr. Vielleicht holt Berlin ja noch auf, wer weiß. Für's nächste jahr sind 3 % schon festgelegt :eek:

    Arbeit dehnt sich in genau dem Maß aus, wie Zeit für ihre Erledigung zur Verfügung steht.

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