Hallo, ich stehe gerade auf dem Schlauch.
Gestern kam ein Schuldner auf die Rechtsantragstelle und stellte einen Antrag nach § 850k Abs. 4 ZPO.
Bei ihm wurden im Juli Lohn und Konto gepfändet.
Sein Lohn besteht u.a. aus Spesen, die gem. § 850a Nr. 3 ZPO unpfändbare Bezüge darstellen.
Der Arbeitgeber führt also den pfändbaren Teil an den GL ab, der Rest wandert auf das gepfändete P-Konto.
Die Bank zahlt den Sockelbetrag an den Schuldner aus. Soweit alles ok.
Der Schuldner will nun neben dem 1045,.. € auch die Spesen von der Bank ausbezahlt bekommen und stellt daher den o.g. Antrag.
Die Spesen sind jedoch monatlich unterschiedlich aufgrund verschiedener Zahl von Arbeitstagen.
Deshalb die Frage: Muss er den Antrag monatlich stellen oder kann ich im Tenor schreiben: ""ein pfändungsfreier Betrag in Höhe der monatlich gezahlten Spesen, (die vom Schuldner nachgewiesen werden)"
Ich weiß, dass eigentlich ein konkreter Betrag zu nennen ist, aber das ist ja nicht möglich. Andererseits ist es auch wenig praktikabel, den Antrag monatlich zu wiederholen, da der S entweder z.B. am 31.10. den Antrag für Nov stellt und somit noch keine Lohnabrechnung hat oder erst nach dem 1.11. und dann im Zweifel die Bank schon an den GL abgeführt hat.
Was kann ich denn tun, ich stehe echt auf dem Schlauch?!
Danke schon mal und liebe Grüße