Liebes Forum,
ich stehe gerade auf dem Schlauch.
Mein Fall:
1) Es ergeht ein Vollstreckungsbescheid.
2) Der Antragsgegner legt Einspruch gegen die Nebenforderung ein. Das Verfahren wird bzgl. der Nebenforderung beim AG - Zivilabteilung - rechtshängig.
3) Der Antragsteller nimmt die Klage(?) in Höhe der Nebenforderung zurück.
4) Der Antragsteller beantragt den Erlass eines Teil-Vollstreckungsbescheides, da der Ursprüngliche nach der teilweisen Rücknahme zu hoch beziffert ist.
5) Das AG schreibt dem Antragsteller: Betrag zwar zu hoch, Titel aber wirksam. Verzicht auf Nebenforderung bei Vollstreckung zu berücksichtigen.
6) Der Antragsteller beantragt daraufhin einen Teil-Vollstreckungsbescheid beim Mahngericht.
7) Das Mahngericht schickt dem AG den Antrag samt Originalvollstreckungsbescheid.
Ich seh die Akte erstmals.
Von der Sache her denk ich auch: dann vollstreckt doch einfach nicht aus dem vollen Betrag.
Meine Frage:
Erteil ich - als Rechtspfleger beim Zivilgericht (nicht Mahngericht) - nun einen Teil-Vollstreckungsbescheid?
Ich bedanke mich bereits im Voraus für eure Hilfe.
Sollte es ein ähnliches Thema schon geben und ich hab`s übersehen: Schande über mein Haupt - bitte Hinweis.