Verlängerung Sparvertrag nach Ablauf der Zinsbindung

  • Hallo.
    Die Betreuerin (=Schwester d. Betroffenen) hat einen Brief v. d. Bank bekommen, dass die Zinsbindung des Zuwachssparens d. Betroffenen demnächst abläuft. Wenn sie nichts tut, wird der Vertrag automatisch mit der zum Fälligkeitstermin gültigen Zinsstaffel verlängert. Sie fragt nun, ob sie das Zuwachssparen verlängern kann.
    Ich bin mir nicht sicher, ob sie eine Genehmigung benötigt.
    Einerseits handelt sie ja nicht aktiv und außerdem ist die Anlage ja damals grundsätzlich schon genehmigt worden.
    Andererseits könnte man es wegen der geänderten Zinsen auch als Neuanlage betrachten, die sie durch Nichthandeln abschließt.
    Wenn sie verfügen wollte, bräuchte sie ja wegen § 1812 BGB eh eine Genehmigung...

  • Handeln durch Nichthandeln? Was ist denn das?

    Handelt der Betreuer nicht, läuft der Vertrag weiter. Also nichts zu genehmigen. Handelt der Betreuer, ändert sich der Vertrag mit der Folge einer evtl. Genehmigungspflicht.

  • Was ist denn mit "ob sie das verlängern kann" gemeint?

    Wie mein Vorposter: entweder "verlängert" es sich automatisch (keine Genehmigung mangels Betreuerhandeln) oder es wird, wie hier bei Betreuern nach Ablauf der Zinsbindung bei den Zuwachsparkonten der Sparkasse üblich, das Geld als neues Zuwachssparen angelegt (dann Genehmigung i.d.R. notwendig).

  • Also bei unseren Sparkassen verlängert sich das nach dem Auslaufen der Zinsbindung als ein ganz normales Sparkonto mit einem i.d.R. deutlich geringeren Zinssatz.
    Deswegen legen viele Betreuer das hier wieder neu als Zuwachssparen an. Das geht aber meine ich nicht automatisch. Vllt. da nochmal nachfragen was denn nun gewollt / gemeint ist.

  • Hallo.
    Die Betreuerin (=Schwester d. Betroffenen) hat einen Brief v. d. Bank bekommen, dass die Zinsbindung des Zuwachssparens d. Betroffenen demnächst abläuft. Wenn sie nichts tut, wird der Vertrag automatisch mit der zum Fälligkeitstermin gültigen Zinsstaffel verlängert. Sie fragt nun, ob sie das Zuwachssparen verlängern kann.
    Ich bin mir nicht sicher, ob sie eine Genehmigung benötigt.
    Einerseits handelt sie ja nicht aktiv und außerdem ist die Anlage ja damals grundsätzlich schon genehmigt worden.
    Andererseits könnte man es wegen der geänderten Zinsen auch als Neuanlage betrachten, die sie durch Nichthandeln abschließt.
    Wenn sie verfügen wollte, bräuchte sie ja wegen § 1812 BGB eh eine Genehmigung...

    Nein § 1813 Nr. 3, 3. Alternative BGB.
    Wenn die automatische Verlängerung bei Abschluss der Anlage schon Vertragsoption war ist die alte Genehmigung insoweit noch nicht verbraucht und es ist nichts weiter veranlasst.

    Selbst wenn nicht spricht nix dagen, wenn man hier gar nichts macht, weder Betreuer noch Gericht.
    Weil immer nur aktives rechtsgeschäftliches Betreuerhandeln genehmigunspflichtig ist.

  • ...
    Selbst wenn nicht spricht nix dagen, wenn man hier gar nichts macht, weder Betreuer noch Gericht.
    Weil immer nur aktives rechtsgeschäftliches Betreuerhandeln genehmigunspflichtig ist.


    Ich fände es schon bedenklich, wenn der Betreuer, die Möglichkeit zur sicheren und besseren Anlage sieht, nichts macht und stattdessen die Umwandlung in ein normales Sparbuch mit einem Zinssatz von 0,05% oder noch schlechter hinnimmt. Ich wäre also für erneute Anlage in Zuwachssparen (samt entsprechender erneuter Genehmigung).

    Mit freundlichen Grüßen
    AndreasH

  • Hallo.
    Die Betreuerin (=Schwester d. Betroffenen) hat einen Brief v. d. Bank bekommen, dass die Zinsbindung des Zuwachssparens d. Betroffenen demnächst abläuft. Wenn sie nichts tut, wird der Vertrag automatisch mit der zum Fälligkeitstermin gültigen Zinsstaffel verlängert. Sie fragt nun, ob sie das Zuwachssparen verlängern kann.
    Ich bin mir nicht sicher, ob sie eine Genehmigung benötigt.
    Einerseits handelt sie ja nicht aktiv und außerdem ist die Anlage ja damals grundsätzlich schon genehmigt worden.
    Andererseits könnte man es wegen der geänderten Zinsen auch als Neuanlage betrachten, die sie durch Nichthandeln abschließt.
    Wenn sie verfügen wollte, bräuchte sie ja wegen § 1812 BGB eh eine Genehmigung...

    Also eine echte Verlängerung des Zuwachssparens.
    Ich seh da echt kein Problem. Das Ding zu kündigen, das Geld drei Monate aufm Girokonto rumgammeln lassen um dann festzustellen, dass das Zuwachssparen noch beste (mündelsichere) Angebot war und das nun zu nochmal anderen Konditionen mit neuer Genehmigung doch so anzulegen, ist da eher fragwürdig.

  • Hallo Leviathan,

    Ich glaube, wir verstehen "zum Fälligkeitstermin gültigen Zinsstaffel" unterschiedlich.

    Wenn er, wie Du annimmst, meint, dass damit automatisch neues Zuwachssparen entsteht, dann wäre das in Ordnung, da habe ich keine Einwände.
    Nach meiner Kenntnis und meiner Erfahrung in Banksachen meint das aber die Umwandlung in ein normales Sparkonto mit den Zinsen eines Kontos mit sog. gesetzlicher Kündigungsfrist. Und das ist wirklich das allerletzte, was die Bank einem Kunden anbietet, die Zinsen sind derzeit quasi nicht vorhanden. Und auf diesen Fall habe ich mich bezogen.

    Mit freundlichen Grüßen
    AndreasH

  • Stimmt schon.
    Nur dann wäre es m.E. dann keine "Verlängerung" und auch von einer "Zinsstaffel" dürfte keine Rede sein, soweit diese Worte so wie im SV dargestellt auch im Bankschreiben verwendet wurden darf man schon von einer echten Verlängerung ausgehen.

    Alles andere würde mit einer Kündigung, Sparkontoauflösung, Auszahlung des Auflösungsguthabens und Neueröffnung eines Sparkontos einhergehen, alles natürlich schön ordentlich, schriftlich und den ggf. notwendigen Genehmigungen.

    Die automatische Verlängerung wird den Banksachbearbeiter vermutlich nicht mal einen müden Mausklick kosten ;)
    Der hat den Vorgang sicher schon wieder "weggelegt" in der Hoffnung, dass nix mehr nachkommt.
    Überdies wäre das Geld dann wieder auf längere und v.a. vorbestimmte Zeit in den Fängen der Bank :cool:

  • Stimmt schon.
    Nur dann wäre es m.E. dann keine "Verlängerung" und auch von einer "Zinsstaffel" dürfte keine Rede sein, soweit diese Worte so wie im SV dargestellt auch im Bankschreiben verwendet wurden darf man schon von einer echten Verlängerung ausgehen.

    Genauso stands drin, also gehe ich auch von einer echten Verlängerung (also wieder Zuwachssparen) aus.
    Ich denke, ich werde der Betreuerin mitteilen, dass sie keine Genehmigung braucht, wenn das Zuwachssparen automatisch verlängert wird. Wenn sie irgendwas unterschreiben muss aber schon. So ungefähr, damit sie mich versteht.

  • ...
    Selbst wenn nicht spricht nix dagen, wenn man hier gar nichts macht, weder Betreuer noch Gericht.
    Weil immer nur aktives rechtsgeschäftliches Betreuerhandeln genehmigunspflichtig ist.


    Ich fände es schon bedenklich, wenn der Betreuer, die Möglichkeit zur sicheren und besseren Anlage sieht, nichts macht und stattdessen die Umwandlung in ein normales Sparbuch mit einem Zinssatz von 0,05% oder noch schlechter hinnimmt. Ich wäre also für erneute Anlage in Zuwachssparen (samt entsprechender erneuter Genehmigung).

    Mit freundlichen Grüßen
    AndreasH

    Es entscheidet aber der Betreuer und nicht der Richter/Rechtspfleger. Erst nach der Entscheidung des Betreuers stellt sich die Frage nach der evtl. Genehmigung.

  • Das ist völlig unbestritten. Nur wenn ein Betreuer nicht richtig "funktioniert", dann könnte ich mir vor Einsatz der Keule der Abberufung auch die kleine Münze eines Anrufs mit einem Hinweis vorstellen, oder?

    Zur Verlängerung selbst: Wenn das Verständnis von leviathan und auch der Threadstarterin zutreffend ist, dann spricht natürlich nichts gegen Untätigkeit des Betreuers, die zu neuem Zuwachssparer führt. Es ist dies, wie gesagt, nur eine Vertragskonstellation, die mir noch nie untergekommen ist. Der mir bekannte Regelfall ist die Umwandlung in ein normales Sparkonto, weil das für die Bank viel günstiger ist.

    Mit freundlichen Grüßen
    AndreasH

  • Der mir bekannte Regelfall ist die Umwandlung in ein normales Sparkonto, weil das für die Bank viel günstiger ist.

    Mit freundlichen Grüßen
    AndreasH

    Die Umstellung in ein Sparkonto mit gesetzlicher Kündigungsfrist ist der Standardfall. Liebe Grüße vom Banker

  • Der mir bekannte Regelfall ist die Umwandlung in ein normales Sparkonto, weil das für die Bank viel günstiger ist.

    Mit freundlichen Grüßen
    AndreasH

    Die Umstellung in ein Sparkonto mit gesetzlicher Kündigungsfrist ist der Standardfall. Liebe Grüße vom Banker

    Dann wäre es aber auch angezeigt das im Anschreiben auch so zu formulieren ;)

  • Dies steht schon im geschlossenen Vertrag so drinne und auch in den Schreiben zur Verlängerung des Vertrages. Zumindest bei dem Kreditinstitut, bei dem ich arbeite.

  • Der mir bekannte Regelfall ist die Umwandlung in ein normales Sparkonto, weil das für die Bank viel günstiger ist.

    Mit freundlichen Grüßen
    AndreasH

    Die Umstellung in ein Sparkonto mit gesetzlicher Kündigungsfrist ist der Standardfall. Liebe Grüße vom Banker


    Danke, so kenne ich es eben aus meiner Tätigkeit auch, deswegen habe ich ja hier auch nachgehakt.

    Mit freundlichen Grüßen
    AndreasH

  • Dies steht schon im geschlossenen Vertrag so drinne und auch in den Schreiben zur Verlängerung des Vertrages. Zumindest bei dem Kreditinstitut, bei dem ich arbeite.

    was ja dann seinerzeit eh schon genehmigt gewesen wäre und heute dann so oder so egal wäre.
    der AusgangsSV liest sich nunmal anders als der allseits bekannte Standardfall.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!