angespartes Pflegegeld -geschüzt oder als Vermögen zu verwerten ?

  • Die Betreuerin teilt mit , daß der Betreute, der im Kinderheim ist, 10000.- Euro angespartes Pflegegeld der Pflegekasse hat. Sie ist sich unsicher ,ob diese Geld für Ihre Vergütung eingesetzt werden darf. Die Mitarbeiter des Heimes verneinen dies.
    Ich würde dazu tendieren , daß das Geld seine Zweckbestimmung verloren hat und einzusetzen wäre.

  • Angespartes ist als Vermögen zu behandeln, es sei denn, es ist gesetzlich ausdrücklich geregelt, dass auch das Angesparte Schonvermögen ist. Vielleicht kann das Pflegepersonal ja die entsprechende gesetzliche Vorschrift nennen? :teufel:

    Vor der Festsetzung auf jeden Fall anhören, ggf. mit Verfahrenspfleger. Dann mögen Einwände geltend gemacht werden.

    * Was schert´s die Eiche, wenn das Schwein sich an ihr reibt! *

  • Das sehe ich wie Franziska.

    Die Höhe des angesparten Pflegegeldes kommt mir allerdings dubios vor. Ich kann mir nicht erklären, wie so eine Summe zustandekommen kann.

    Pflegen die Eltern wegen des Kinderheimaufenthaltes nicht mehr zu Hause und haben dennoch das Pflegegeld beantragt? Oder wird die Pflege im Kinderheim erbracht und dieses beansprucht das Pflegegeld nicht? :gruebel:

  • Stimmt, die Höhe ist schon ulkig. Hier kommts öfters mal vor, dass das Amt mit den Berechnungen der (Zu-)Zahlungen nicht nachkommt, vielleicht weil Unterlagen fehlen. In solchen Fällen stehen der Ansparung von Leistungen noch zu berechnende Forderungen des Heimes gegenüber, die zunächst zu bedienen wären. Das müsste der Betreuer zunächst mal feststellen.

    * Was schert´s die Eiche, wenn das Schwein sich an ihr reibt! *

  • Stimmt, die Höhe ist schon ulkig. Hier kommts öfters mal vor, dass das Amt mit den Berechnungen der (Zu-)Zahlungen nicht nachkommt, vielleicht weil Unterlagen fehlen. In solchen Fällen stehen der Ansparung von Leistungen noch zu berechnende Forderungen des Heimes gegenüber, die zunächst zu bedienen wären. Das müsste der Betreuer zunächst mal feststellen.

    Nein. Das ist alles außen vor zu lassen.

    Jetzt ist Vergütung fällig. Jetzt ist Geld auf dem Konto. für den Stundenansatz ist auf den Kontostand zum jeweiligen Monatsende abzustellen.

    Lt. SV hier also: Vermögend, Heim aus Vermögen. Aus die Maus.
    Ob und wann hier evtl. eine Rückforderung kommt ist aktuell egal.

  • Stimmt, die Höhe ist schon ulkig. Hier kommts öfters mal vor, dass das Amt mit den Berechnungen der (Zu-)Zahlungen nicht nachkommt, vielleicht weil Unterlagen fehlen. In solchen Fällen stehen der Ansparung von Leistungen noch zu berechnende Forderungen des Heimes gegenüber, die zunächst zu bedienen wären. Das müsste der Betreuer zunächst mal feststellen.

    Nein. Das ist alles außen vor zu lassen.

    Jetzt ist Vergütung fällig. Jetzt ist Geld auf dem Konto. für den Stundenansatz ist auf den Kontostand zum jeweiligen Monatsende abzustellen.

    Lt. SV hier also: Vermögend, Heim aus Vermögen. Aus die Maus.
    Ob und wann hier evtl. eine Rückforderung kommt ist aktuell egal.

    Leviathan ist voll zuzustimmen.

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