Änderung eines Arbeitsvertrages

  • Hallo !

    Muss leider mal wieder stören.

    Der Betreute hat eine Haushaltshilfe.Es wurde bereits 2009 ein Arbeitsvertrag abgeschlossen. Im Rahmen der Rechungslegung ist nun aufgefallen, dass sich das Einkommen der Haushaltshilfe im Vergleich zum Vorjahr erhöht hat. Bereits Anfang 2014 wurde eine Änderung des Arbeitsvertrages nur bezüglich des Punktes Vergütung vorgenommen. Hätte diese Änderung des Arbeitsvertrages genehmigt werden müssen ?

  • Kommt doch drauf an, wer den Vertrag und die Erweiterung geschlossen hat, oder?

    Weil wir hier im Betreuungsunterforum sind, soll ich wohl rauslesen, dass es Betreuerhandeln war.
    Über § 1822 BGB fällt mir da kein Genehmigungsbedürfnis ein, Dir etwa?

    "Ändere die Welt, sie braucht es." Brecht

    K. Schiller: "Genossen, lasst die Tassen im Schrank"


    "Zu sagen, man müsste was sagen, ist gut. Abwägen ist gut, es wagen ist besser." Lothar Zenetti

  • § 1907 Abs. 3, 3. Alternative, 1. Varinate BGB bitte in eigener Zuständigkeit prüfen ;)

    Evtl. ist es auch die 1. Alternative der 3. Variante, jedenfalls ist es der dritte Abs. und jedenfalls ist § 1907 BGB hier näher dran als § 1822 BGB.

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