Grundbuchberichtigung beide Eigentümer verstorben

  • Sorry, aber irgendwie stehe ich gerade total auf dem Schlauch:

    Eigentümer meines Grundstücks sind A und B zu je 1/2 Anteil.

    A ist verstorben.

    A war zum Zeitpunkt Ihres Todes mit B verheiratet. A und B haben zusammen 2 Kinder (C und D).

    Bezüglich A weist der vorliegende Erbschein B, C und D als Erben aus.

    Ein paar Monate nach A verstarb B.

    Bezüglich B weist der vorliegende Erbschein C und D als Erben aus.

    Nun habe ich den Antrag auf Grundbuchberichtigung vorliegen und bin mir nicht sicher, ob ich nun einfach C und D in Erbengemeinschaft als Eigentümer einzutragen habe und sage, dass die Eintragung auf Grund des Erbscheins vom ... (bzgl. A) und des Erbscheins vom ... (bzgl. B) erfolgt oder erst die Berichtigung bezüglich A erfolgt (B zu 1/2 Anteil sowie B, C und D in Erbengemeinschaft zu 1/2 Anteil auf Grund ES vom ...) und dann bezüglich B (wie müsste dann aber bezüglich B die Eintragung aussehen).

    Das ist wahrscheinlich gar kein großes Problem, aber irgendwie weiß ich gerade nicht, wie ich es korrekt machen muss.

    Asche auf mein Haupt.

    Für Hilfe wäre ich sehr dankbar.

  • Nachverstorbene (also Tote) kannst Du nicht mehr eintragen. Es sind die beiden Erbfolgen zu verlautbaren, und zwar nach A:
    2.1.1 C
    2.1.2 D
    2.2 C
    2.3 D
    -2.1.1 und 2.1.2 in Erbengemeinschaft-
    -2.1.1 bis 2.3 in Erbengemeinschaft-
    -Anteil 1/2 -
    Spalte 4: zu Nrn. 2.1.1 bis 2.3: Der Anteil Nr. …ist durch Erbfolgen vom … und vom… übergegangen. Anhand der Erbscheine des …Az…. berichtigt (AS…) am…

    und nach B:
    2.4 C
    2.5 D
    -2.4 und 2.5 in Erbengemeinschaft-
    -Anteil ½-
    Spalte 4: zu Nrn. 2.4 und 2.5: Der Anteil Nr. …ist durch Erbfolge vom… übergegangen. Anhand des Erbscheins des …Az…. berichtigt (AS…) am…

    Lieber einen Frosch küssen als eine Kröte schlucken :)

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