Genehmigung Pachtvertrag

  • Ich brauche mal euere Hilfe:

    die Betreuerin legt Entwurf eines Pachtvertrages für ein landwirtschaftliches Grundstück des Betreuten zur Erteilung der Genehmigung vor. Die Pachtdauer beträgt 8 Jahre, das Pachtjahr läuft vom 01.01.bis 31.12. und kann von beiden Seiten mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende des Kalenderjahres ohne weitere Begründung gekündigt werden.

    Sehe ich das richtig, dass eine Genehmigung in diesem Fall nicht erforderlich ist?

  • :confused:
    Entweder beträgt die Pachtdauer acht Jahre oder es gilt eine dreimonatige Kündigungsfrist oder es gilt eine dreimonatige Kündigungsfrist bezgl. der jährlichen automatischen Verlängerung nach Ablauf der acht Jahre oder ...., oder....., oder....:confused:

    Das Formular wurde schlampig ausgefüllt/eine Streichung vergessen/ein Kreuz an der falschen Stelle gemacht?

  • Also folgender Wortlaut:

    "Die Pachtdauer beträgt 8 Jahre und zwar vom 01.01.2013 bis 31.12.2020. Das Pachtjahr läuft vom 01.01. bis zum 31.12. des Jahres. Das Pachtverhältnis kann von beiden Seiten mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende eines Kalenderjahres ohne weiter Begründung ordentlich gekündigt werden. ..."

    Genau so sieht es der Vertrag vor.

  • Die sollen das mal klarstellen wie das gemeint ist, ggf. ein "höchstens" zwischen "beträgt" und "8" einfügen.

    oder aus der 8 ne vier machen, nur so sicherheitshalber.

  • Mal ne doofe Frage: Wieso soll es nicht dem wörtlich erklärten Willen entsprechen. Offenbar haben die Parteien von vorneherein gewollt, dass der Pachtvertrag zwar 8 Jahre läuft, sich trotzdem aber die vorzeitige Kündigung vorbehalten. Immerhin herrscht ja Vertragsfreiheit.

    LG
    ruki

  • Mal ne doofe Frage: Wieso soll es nicht dem wörtlich erklärten Willen entsprechen. Offenbar haben die Parteien von vorneherein gewollt, dass der Pachtvertrag zwar 8 Jahre läuft, sich trotzdem aber die vorzeitige Kündigung vorbehalten. Immerhin herrscht ja Vertragsfreiheit.

    LG
    ruki


    So lese ich die Klauseln auch und finde es auch nicht besonders bemerkenswert.

  • wär halt schön wenn's klarer wäre.
    Und es passt halt irgendwie ned recht zusammen....klingt halt wie eine etwas unglückliche Genehmigungsumgehungsklausel, wo man nicht weiter drüber nachgedacht hat?

    Oder es hat nur was mit §§ 595, 595a BGB zu tun...?

    Irgenwie gefällt's halt nicht und das entsprechend anzupassen wäre kein Aufwand.

  • Mal ne doofe Frage: Wieso soll es nicht dem wörtlich erklärten Willen entsprechen. Offenbar haben die Parteien von vorneherein gewollt, dass der Pachtvertrag zwar 8 Jahre läuft, sich trotzdem aber die vorzeitige Kündigung vorbehalten. Immerhin herrscht ja Vertragsfreiheit.

    LG
    ruki

    (Nur) Im Ergebnis wäre es zwar möglich, dass die Parteien das gewollt haben. Das kann sich aber nicht - jedenfalls nicht ohne weiteres - durch Auslegung dieses Textes ergeben. Geregelt ist nämlich eine "ordentliche" Kündigung zum Ende jedes Jahres. Eine ordentliche Kündigung ist aber bei einer Laufzeit von 8 Jahren rein regelungstechnisch ausgeschlossen. Das impliziert eben der rechtstechnische Begriff.

    Theoretisch könnte eine außerordentliche Kündigung zum Ende jeden Jahres gemeint sein. Es könnte aber auch etwas ganz anderes gemeint, da hat leviathan ja schon auf einiges hingewiesen.

    Mit freundlichen Grüßen
    AndreasH

  • Auf gut bayrisch: Das beisst sich halt, die beiden Vereinbarungen, eine Ampel ist auch nicht gleichzeitig rot und grün ;) und wenn doch weiß jeder dass das Ding kaputt sein muss.

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