Pflichtverteidiger - Reisekosten

  • Der Pflichtverteidiger aus D. fährt drei mal zur Besprechung der Strafsache vor dem HVT zu dem ausländischen Angeklagten nach H., jeweils mit einem von ihm bestellten Dolmetscher. Die einfache Entfernung ca. 50 km.
    Frage:
    Sind die Reisekosten und Dolmetscherkosten im Rahmen der Pflichtverteidigung aus der Staatskasse zu zahlen?

  • Haft wäre ein Grund für eine Erstattung der Reisekosten, ansonsten möge der Verteidiger erklären, weshalb der Mandant nicht ihn besucht hat (was ja wohl der absolute Normalfall ist) oder weshalb eine telefonische Klärung nicht möglich war.
    Dolmetscherkosten sind bei entspr. BO erstattungsfähig

    Einmal editiert, zuletzt von Dirk (6. November 2014 um 13:20) aus folgendem Grund: Dolmetscherkosten übersehen

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!