Guten Morgen...ich stehe gerade mächtig auf dem Schlauch und hoffe, ihr könnt mir runterhelfen...wahrscheinlich ist die Lösung des Falles ganz einfach
Mein Verstorbener ist deutscher Staatsangehöriger mit indischen Wurzeln, letzter Wohnsitz in Deutschland. Er ist verstorben und hat ein Testament hinterlassen, in dem er seine Schwester zur Alleinerbin einsetzt.
Es ist kein Vermögen im Ausland vorhanden. Die Schwester ist Inderin und lebt auch dort.
Sie hat nun bei der Deutschen Botschaft einen Fremdrechtserbschein beantragt, den ich (m.E.) nicht erteilen kann, weil ich ja eben kein im Ausland befindliches Vermögen habe?
Ich habe gesucht aber nichts gefunden...ich muss doch einen ganz normalen Erbschein erteilen, oder? (nach Abänderung des ESA) ... Oder muss ich etwas beachten, weil die Schwester Inderin ist? ...Hilfe...
Und Danke!