Quellpfändung/ Rentenpfändung

  • Ich habe eine neue Betreuung übernommen. U. a. Vermögenssorge mit EV.

    Meine Betreute hat die Stadtwerke (Stromversorger) nicht bezahlt. Jetzt wurde die Sperrung angekündigt. Ich habe einen Schriftsatz gefertigt und Ratenzahlung angeboten. Sofort habe ich die Abschlagszahlung für diesen Monat überwiesen. M. E. dürfte nun keine Sperrung erfolgen, oder?

    Indirekt wurde eine Quellpfändung, bzw. Pfändung der Rente angekündigt. Meine Betreute bekommt rund 850€ Rente. Ich habe ihr ein P- Konto eingerichtet.

    Wie kann ich die Pfändung bei der Landesversicherungsanstalt (Rententräger) abwehren? Die Einkünfte meiner Betreuten liegen unter der Pfändungsfreigrenze.

  • Das dachte ich auch. Allerdings gab es tatsächlich Fälle, in denen unter der Freigrenze Versuche stattfanden. Ich bin mir nicht sicher, ob der Rentenversicherungsträger, ohne dass ich tätig werde, die Grenze beachtet. Wie siehst du das?

  • Versuche von was? Das dürfte doch alles EDV-gestützt abgewickelt werden, so dass nichts passieren kann, solange in der EDV keine falschen Beträge hinterlegt sind.

    Eine Pfändung an der Quelle kann man nicht unterbinden, sie geht halt ggf. für den Gläubiger ins Leere.

    Zu dem anderen Punkt: Die Überweisung einer ersten Rate hindert m.E. die Sperrung nicht, da eine vergleichsweise Regelung (Ratenzahlung zur Vermeidung der Sperrung) vom Energieversorger angenommen werden muss.

  • Das dachte ich auch. Allerdings gab es tatsächlich Fälle, in denen unter der Freigrenze Versuche stattfanden. Ich bin mir nicht sicher, ob der Rentenversicherungsträger, ohne dass ich tätig werde, die Grenze beachtet. Wie siehst du das?

    Ich nehme an, Du meinst Versuche der Gläubiger, Renten zu pfänden. Solange es bei pfändungsfreien Renten bei Versuchen bleibt, zeigt das doch, dass das System funktioniert. Nur wenn z.B. ein EDV-Eingabefehler doch zu Pfändungen führt, dann müsstest Du Dich an den Versicherungsträger wenden.
    Aus meiner geringen Praxis (bin ja nicht in der Vollstreckung tätig) kann ich nur sagen: In allen (wenigen) Fällen, die ich gesehen habe, funktionierte die Berechnung der Rentenversicherungsträger richtig.

    Mit freundlichen Grüßen
    AndreasH

  • Das dachte ich auch. Allerdings gab es tatsächlich Fälle, in denen unter der Freigrenze Versuche stattfanden. Ich bin mir nicht sicher, ob der Rentenversicherungsträger, ohne dass ich tätig werde, die Grenze beachtet.

    Du magst zwar gern Beschützer sein, aber lass doch die anderen auch mal zum Zuge.
    Rückstände aus Stromentgelt genießen nicht das Privileg von § 850d oder f ZPO. Daher sieht es, wenn nur eine Rente in Höhe von 850 EUR kommt so aus, dass nach den Regelungen des § 850c ZPO nix pfändbares bleibt.

    Also: Erst schauen, dann beschützen, sofern überhaupt nötig.

    "Ändere die Welt, sie braucht es." Brecht

    K. Schiller: "Genossen, lasst die Tassen im Schrank"


    "Zu sagen, man müsste was sagen, ist gut. Abwägen ist gut, es wagen ist besser." Lothar Zenetti

  • Das dachte ich auch. Allerdings gab es tatsächlich Fälle, in denen unter der Freigrenze Versuche stattfanden. Ich bin mir nicht sicher, ob der Rentenversicherungsträger, ohne dass ich tätig werde, die Grenze beachtet.

    Du magst zwar gern Beschützer sein, aber lass doch die anderen auch mal zum Zuge.
    Rückstände aus Stromentgelt genießen nicht das Privileg von § 850d oder f ZPO. Daher sieht es, wenn nur eine Rente in Höhe von 850 EUR kommt so aus, dass nach den Regelungen des § 850c ZPO nix pfändbares bleibt.

    Also: Erst schauen, dann beschützen, sofern überhaupt nötig.

    Ich glaube du hast hier etwas durcheinandergebracht. Bei dem Stromanbieter geht es nicht um Pfländung, sondern um Sperrung.

    Um deine Worte zu gebrauche: "Erst schauen, dann schreiben" Kleiner Scherz am Rande.

  • Ich glaube du hast hier etwas durcheinandergebracht. Bei dem Stromanbieter geht es nicht um Pfländung, sondern um Sperrung.

    Um deine Worte zu gebrauche: "Erst schauen, dann schreiben"

    Ich habe eine neue Betreuung übernommen. U. a. Vermögenssorge mit EV.

    Meine Betreute hat die Stadtwerke (Stromversorger) nicht bezahlt. Jetzt wurde die Sperrung angekündigt. Ich habe einen Schriftsatz gefertigt und Ratenzahlung angeboten. Sofort habe ich die Abschlagszahlung für diesen Monat überwiesen. M. E. dürfte nun keine Sperrung erfolgen, oder?

    Indirekt wurde eine Quellpfändung, bzw. Pfändung der Rente angekündigt. Meine Betreute bekommt rund 850€ Rente. Ich habe ihr ein P- Konto eingerichtet.

    Wie kann ich die Pfändung bei der Landesversicherungsanstalt (Rententräger) abwehren? Die Einkünfte meiner Betreuten liegen unter der Pfändungsfreigrenze.

    Aber foppen willst Du micht nicht, oder?

    "Ändere die Welt, sie braucht es." Brecht

    K. Schiller: "Genossen, lasst die Tassen im Schrank"


    "Zu sagen, man müsste was sagen, ist gut. Abwägen ist gut, es wagen ist besser." Lothar Zenetti

  • Das dachte ich auch. Allerdings gab es tatsächlich Fälle, in denen unter der Freigrenze Versuche stattfanden. Ich bin mir nicht sicher, ob der Rentenversicherungsträger, ohne dass ich tätig werde, die Grenze beachtet.

    Du magst zwar gern Beschützer sein, aber lass doch die anderen auch mal zum Zuge.
    Rückstände aus Stromentgelt genießen nicht das Privileg von § 850d oder f ZPO. Daher sieht es, wenn nur eine Rente in Höhe von 850 EUR kommt so aus, dass nach den Regelungen des § 850c ZPO nix pfändbares bleibt.

    Also: Erst schauen, dann beschützen, sofern überhaupt nötig.

    Ich glaube du hast hier etwas durcheinandergebracht. Bei dem Stromanbieter geht es nicht um Pfländung, sondern um Sperrung.

    Um deine Worte zu gebrauche: "Erst schauen, dann schreiben" Kleiner Scherz am Rande.

    Liegen die Rückstände unter oder über 100 EUR?

  • Ohne mit den Rechtsgrundlagen für eine Sperrung vertraut zu sein: In solchen Situationen ist es oftmals hilfreich, zum Telefonhörer zu greifen und eine Klärung mit dem Sachbearbeiter bei den Stadtwerken herbeizuführen. Was nützt es dem Betreuten, wenn der Ratenzahlungsantrag irgendwo auf dem Weg zwischen Dir und dem Sachbearbeiter bei den Stadtwerken herumdümpelt und inzwischen die Sperrung erfolgt?

    Wichtige Entscheidungen fällt man mit Schnick Schnack Schnuck

  • Vielen Dank Jürgen !!!

    Ich beginne sofort mit der Rückzahlung von 20€ monatlich. Mündlich hat der Vertreter des Versorgungsunternehmens zugestimmt. Dies werde ich auf der Überweisung vermerken.

    Allerdings könnte hier eine andere Betrachtungsweise in der Verhältnismäßigkeitsprüfung vorliegen. Wie gesagt, ich habe die Betreuung erst übernommen u. meine Betreute ist psychisch krank....

  • .... und psychisch Kranken mit neuem Betreuer darf man nämlich gar nicht den Strom abdrehen! :(

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    K. Schiller: "Genossen, lasst die Tassen im Schrank"


    "Zu sagen, man müsste was sagen, ist gut. Abwägen ist gut, es wagen ist besser." Lothar Zenetti

  • .... und psychisch Kranken mit neuem Betreuer darf man nämlich gar nicht den Strom abdrehen! :(

    Deine Beiträge sind wirklich ausgesprochen hilfreich.... und vor allem fachlich so gut durchdacht... auch was die Würdigung der Verhältnismäßigkeit angeht, wirklich ganz hervorragende Arbeit!!! Man merkt dir deutlich den Fachjurist an.

  • :D

    Dass in letzter Zeit immer gleich jeder so eingeschnappt ist...:confused:


    Ist doch alles wunderbar.
    Die Pfändung bei der LVA geht ins Leere, weil die LVA die Pfändungsfreigrenzen als Drittschuldner beachtet,
    die Kontopfändung sollte sich mit dem P-Konto erledigt haben.

    Die Unterbrechung der Stromversorgung ist per Telefon vorab abgewendet muss jetzt eben noch fix gemacht werden.

    Und das war alles spätestens im vierten Beitrag geklärt ;)

    Ob die Unterbrechung verhältnismäßig gewesen wäre ist *****egal, wenn die trotzdem abschalten ist erstmal duster.

  • Um eine Pfändung anzukündigen, muss man doch auch erstmal ´nen Titel haben, oder? Und davon lese ich im Ausgangsbeitrag nix. Oder brauchen Stadtwerke neuerdings sowas nicht mehr?

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