Hallo zusammen,
eine wahrscheinlich ganz banale Frage.
Wenn ich ein VU und ein zweites VU habe - welches nimmt man dann als Grundlage im KfB?
Hallo zusammen,
eine wahrscheinlich ganz banale Frage.
Wenn ich ein VU und ein zweites VU habe - welches nimmt man dann als Grundlage im KfB?
Am besten beide; es enthalten doch beide eine Kostenentscheidung.
Steht im 2. VU, dass der Unterlegene die "weiteren" Kosten des Verfahrens zu tragen hat, beziehe ich mich auf das 2. VU "i.V.m. dem 1. VU". Die Parteibezeichnungen dürften ja in aller Regel identisch sein und beide KGE haben Bestand.
Edith: online war schneller...
Wenn beide VU so tenoriert sind, wie der Gesetzgeber sich das vorgestellt hat, dürftest Du m.E. beide brauchen. Im ersten VU steht dann "trägt die Kosten des Rechtsstreits", das reicht bis zu diesem ersten VU (Verfahrensgebühr, halbe Terminsgebühr, Gerichtsgebühren). Im zweiten VU steht "trägt auch die Kosten des weiteren Verfahrens", das gilt für alles ab dem ersten VU (z.B. zweite Anreise).
Mit freundlichen Grüßen
AndreasH
Edit: Online und 13 haben schneller geschrieben
Immerhin sind wir uns einig. Vielleicht bietet Dir Dein Kostenfestsetzungsprogramm nur die Möglichkeit, eines von beiden VU's zu nennen und Du hast deshalb gefragt. Dann muss man das zweite VU in den Text einflicken, wenn man den Text des fertigen KFB's (z. B. als Worddokument) vor sich hat.
Nicht wir dienen dem Programm, sondern das Programm dient uns.
:daumenrau:daumenrau:daumenrau
Vielen Dank für die Antworten!
...
Nicht wir dienen dem Programm, sondern das Programm dient uns.
Zumndest in der Theorie ;), die aber schon arg strapaziert wird, wenn man dann nachträglich etwas mittels Drittprogramm korrigieren muss.
Mit freundlichen Grüßen
AndreasH
Das ist natürlich wahr. Aber früher musste man bei Formularen auch mal zu Schere und Klebstoff greifen.
Wir haben hier Eureka und da füge ich regelmäßig noch etwas ein oder baue um. Daher wäre der vorliegende Fall kein Problem.
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