Hallo,
ich habe die ZV gegen eine GmbH betrieben. In der Vermögensauskunft gibt die GmbH an, dass das Insolvenzverfahren über die GmbH (aufgrund des Antrags eines anderen Gläubigers) Mangels Masse abgewiesen wurde. Auch wurde angegeben, dass der Geschäftsbetrieb der GmbH eingestellt wurde.
Dass hier nun keine aussichtsreiche Vollstreckung mehr betrieben werden kann, ist mir schon klar.
Die GmbH ist aber nach wie vor als existierende GmbH ins Handelsregister eingetragen.
Nun meine Frage: Wie funktioniert das eigentlich, nachdem das InsoVerfahren abgewiesen wurde? Muss die GmbH denn nicht dann auch aufgelöst/gelöscht werden? Oder kann sie so bestehen bleiben?
Beim Blick in das Handelsregister scheint es ja so, als wäre das eine ganz normale GmbH mit laufendem Geschäftsbetrieb...
Danke schon mal vorab für Eure Antworten!
Grüße Simone