Verlängerung der Aufgebotsfrist

  • Zur beantragten Ausschließung eines Grundschuldbriefes habe ich ein Aufgebot erlassen. Nachdem ich dieses unterzeichnet habe, hat es allerdings inzwischen acht Wochen bei meiner Geschäftsstelle "geschlummert", weil diese überlastet war. Eine Ausführung erfolgte also noch nicht. Nun würde die Frist nicht mehr genügen. Wie verlängere ich diese nun?

  • Im Aufgebot die alte Frist streichen und neue Frist einsetzen, (Rand-)Vermerk "geändert am ..... , da bisher nicht ausgeführt" anbringen und zurück in die Geschäftsstelle.

    Für die Zukunft sollte überlegt werden, keine starren Fristen mehr anzugeben und stattdessen zu verfügen, dass "Anmeldungen binnen einer Frist von .... Monaten ab Veröffentlichung erfolgen müssen, andernfalls ....".

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