Chefin wird mit Beschluss des Gerichtes vom 24.10.2014, ausgefertigt am 27.10.2014 - zugestellt am 28.10.2014 - zum Verfahrenspfleger in einer Betreuungssache bestellt.
Am 29.10.2014 erhalten wir Mitteilung, daß der Betroffene am 25.10.2014 verstorben und das Verfahren damit beendet ist.
Hieraufhin habe ich Kostenerstattungsantrag gestellt (Aktenanlage, Postbearbeitung 28.10.2014).
Jetzt erhalte ich Schreiben des Gerichtes:
"Die Wirksamkeit der Bestellung als Verfahrenspfleger (ab Bekanntgabe) gilt max. bis zum Abschluss des Verfahrens fort. Das Betreuungsverfahren endete mit dem Tod des Betroffenen am 25.10.2014. Eine Vergütung kann somit nicht gezahlt werden."
Der Beschluss mit Bestellung zur Verfahrenspflegerin wurde uns demzufolge erst nach Tod des Betroffenen zugestellt. Ist es korrekt, daß wir jetzt keine Vergütung erhalten?