§ 11 RVG nach Amtsniederlegung noch möglich?

  • Verfahrensbevollmächtigter hat sein Amt im Mai 2014 niedergelegt und dies auch hierher angezeigt.

    Festsetzung gegen die Gegenpartei ist ja nicht mehr möglich.

    Kann er aber trotzdem noch die Festsetzung gem. § 11 RVG beantragen?

    Vorgetragen wurde, dass die Kostenrechnung übermittelt wurde, die Zahlung aber immer noch aussteht.

  • Festsetzung gegen die Gegenpartei ist ja nicht mehr möglich.


    Wieso soll das nicht gehen, wenn die Gegenseite in die Kosten verurteilt ist? Kann die Partei doch selber machen.

    Kann er aber trotzdem noch die Festsetzung gem. § 11 RVG beantragen?


    Ja klar. Warum soll er das nicht können? Schau doch mal nach, was die Voraussetzungen für den Antrag nach § 11 RVG sind.

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