Verfahrensbevollmächtigter hat sein Amt im Mai 2014 niedergelegt und dies auch hierher angezeigt.
Festsetzung gegen die Gegenpartei ist ja nicht mehr möglich.
Kann er aber trotzdem noch die Festsetzung gem. § 11 RVG beantragen?
Vorgetragen wurde, dass die Kostenrechnung übermittelt wurde, die Zahlung aber immer noch aussteht.