Guten Morgen,
ein Schuldner hat vom Jobcenter eine "Nachzahlung" für Nebenkosten auf das gepfändete P-Konto erhalten, die die Nachzahlung deckt,
welche sich aus der Nebenkostenabrechnung des Vermieters ergibt (also quasi zur Weiterleitung an den Vermieter gedacht ist).
Handelt es sich hierbei um eine einmalige Sozialleistung oder vielmehr eine echte Nachzahlung für mehrere Monate
(wäre die Nebenkostenvorauszahlung höher gewesen, hätte das Jobcenter vorher einen monatlich höheren Abschlag gezahlt) ?
Ich finde beides lässt sich schlüssig begründen und stehe gerade etwas "auf dem Schlauch".
Letztlich ist die Frage offen, ob ein Antrag nach § 850 K Abs. IV ZPO hier notwendig ist, oder ob das Jobcenter oder eine andere geeignete Stelle eine Bescheinigung nach § 850 k Abs. V wegen § 850 Abs. II Ziffer 2 ZPO erteilen könnte? Im SGB Kommentar bin ich leider nicht fündig geworden.
Vielen Dank für Eure Anregung!