Hallo Forengemeinde,
ich habe einen Beschluss vorliegen betreffend einem Nachlassinsolvenzverfahren. Würdet ihr eintragen? Nach § 32 HGB wird ja nur bei InsO des Inhabers eingetragen, nicht jedoch wenn der Nachlass des Inhabers überschuldet ist. vom Tod des Inhabers wusste ich bis dato nix. Außerdem wurde wohl ein Nachlassverwalter bestellt. andererseits sehe ich wegen der Warnfunktion schon ein Eintragungsbedürfnis.