Grundbuch berichtigt trotz Vorantrag

  • Vor einigen Jahren hat X zwei kleinere Flurstücke (45 qm) an den Landkreis (Straßen-VN) verkauft. Sowohl im Kaufvertrag, als auch bei der Erklärung der Auflassung wurde X vertreten. Beide Vollmachten enthalten folgenden Text: Die Vollmacht soll durch den Tod des Auftraggebers nicht erlöschen, also für seine Erben Geltung haben. Der Eigentumswechsel wurde bisher nicht vollzogen.

    Jetzt wollte ich den Antrag vollziehen und habe festgestellt, dass zwischenzeitlich (zeitlich nach Kaufvertrag und Auflassung) das Grundbuch aufgrund Erbfolge berichtigt wurde (nicht von mir), so dass jetzt nicht mehr X, sondern Y als Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist.

    Ich tendiere jedoch dazu aufgrund der bestehenden Vollmachten den Vorantrag zu vollziehen und den Landkreis als Eigentümer einzutragen. Nachricht an Y.

    Was würdet ihr tun?

  • Ob und wann das GB berichtigt wurde, ist m.E. völlig unwichtig. Es kommt nur darauf an, dass damals die Auflassung schon wirksam erklärt wurde. Das ist der Fall, wenn X damals wirksam vertreten wurde, was möglich gewesen wäre, wenn es damals noch lebte oder die Vollmacht trotz seines Versterbens weiterhin bestand.

    Ulf

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