Wie seht ihr das?
Das Deutsche Rote Kreuz ist doch ein eingetragener Verein.
Nach meinem Verständnis kann ich dort verbrachte Zeiten nicht als anrechnungsfähige Zeiten im Sinne des § 3 Abs. 1 DJubVO i. V. m. § 29 BBesG sehen.
Das DRK ist doch kein öffentlich-rechtlicher Dienstherr.
Habe gerade einen kleinen Interessenkonflikt mit einem Kollegen.
VG