Zeiten beim Deutschen Roten Kreuz anrechnungsfähig für Dienstjubiläum?

  • Wie seht ihr das?
    Das Deutsche Rote Kreuz ist doch ein eingetragener Verein.

    Nach meinem Verständnis kann ich dort verbrachte Zeiten nicht als anrechnungsfähige Zeiten im Sinne des § 3 Abs. 1 DJubVO i. V. m. § 29 BBesG sehen.:gruebel:
    Das DRK ist doch kein öffentlich-rechtlicher Dienstherr.
    Habe gerade einen kleinen Interessenkonflikt mit einem Kollegen.

    VG

  • Wie seht ihr das?
    Das Deutsche Rote Kreuz ist doch ein eingetragener Verein.

    Nach meinem Verständnis kann ich dort verbrachte Zeiten nicht als anrechnungsfähige Zeiten im Sinne des § 3 Abs. 1 DJubVO i. V. m. § 29 BBesG sehen.:gruebel:
    Das DRK ist doch kein öffentlich-rechtlicher Dienstherr.
    Habe gerade einen kleinen Interessenkonflikt mit einem Kollegen.

    VG

    Das kann man nicht pauschal sagen: "ein eingetragener Verein". Das kommt darauf an :strecker
    Es gibt viele e.Vs. in den verschiedenen Gliederungsstufen, aber auch (g)GmbHs,... Wahrscheinlich fast jeder Vereins- und Handelsregister-Kollege wird dir das bestätigen können :)
    Aber ich schließe mich grundsätzlich den Vorrednern an.
    Aber aufgepasst: In Bayern (da heißt es aber auch BRK) handelt es sich um eine Körperschaft des öffentlichen Rechts! War in anderen Ländern glaub früher zumindest teilweise auch anders. :lupe:

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