Europäischer Vollstreckungstitel durch Insolvenzgericht?

  • Hallo zusammen,

    habe in einem Insolvenzverfahren einen Kostenfestsetzungbeschluss erlassen. Ebenso wurde die vollstreckbare Ausfertigung erteilt.
    Nun wird beantragt diesen KfB nach den Vorschriften der EuGVVO für vollstreckbar zu erklären, also eine Bestätigung als Europäischer Vollstreckungstitel.
    Soweit so gut, das entspr. Formular etc. habe ich gefunden...

    Allerdings frage ich mich, ob das Insolvenzgericht dafür zuständig ist oder eher das Vollstreckungsgericht?
    Das Inso-Verf. ist schon lange aufgehoben, die RSB-Phase läuft noch.

    Hat jemand Erfahrung ??

    Vielen Dank!

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