§ 1822 Nr. 8 BGB - Sozialleistungen

  • Hallo liebe Kollegen,

    ich möchte nur kurz um eine rechtliche Einschätzung bitten, wie ihr den Sachverhalt seht.

    Die Betreuerin stellt den Antrag auf betreuungsgerichtliche Genehmigung gem. § 1822 Nr. 8 BGB. Der Betroffene ist Mitglied einer nicht auseinandergesetzten Erbengemeinschaft. Zur Erbschaft gehört ein Grundstück, welches durch den weiteren Miterben bewohnt wird. Der anteilige Wert beträgt ca. 15.000 EUR. Nunmehr ist der Betroffene auf eigenen Wunsch in ein Heim gezogen, wo er sich wohl fühlt. Der Kommunales Sozialverband hat die Kostenzusage erteilt, möchte vom Betreuer aber eine Einverständniserklärung mit folgendem Inhalt unterzeichnet haben:

    "Mit der Gewährung folgender darlehensweiser Hilfe nach § 91 STB XII bin ich einverstanden:
    Übernahme der Kosten der vollstationären Unterbringung in .... einschießlich der Kosten zum Lebensunterhalte.

    Mir ist bekannt, dass ich zur Rückzahlung des Darlehens in Höhe der erbrachten Leistungen verpflichtet bin, wenn die in den Darlehensbedingungen genannten Voraussetzungen vorliegen. (Anm. Bescheid der KSV)
    Ich verpflichte mich, den .... von Zahlungen aus dem Hausverkauf sofort zu benachrichtigen.

    ..... "

    Ich bin mit meinem Kollegen der Ansicht, dass der Fall nicht dem § 1822 Nr. 8 unterliegt, da kein Vertrag abgeschlossen wurde. Vielmehr hat der Sozialverband die darlehensweise Übernahme der Kosten mit Bescheid zugesagt, möchte jetzt aber eine entsprechende Einverständniserklärung unterzeichnet haben. Eine Sicherung der Forderung im Grundbuch ist derzeit (Erbengemeinschaft) nicht möglich. Derzeit scheitert auch noch eine Auseinandersetzung an den finanziellen Mitteln des Miterben.

    Danke, bereits im Voraus.


  • "Mit der Gewährung folgender darlehensweiser Hilfe nach § 91 STB XII bin ich einverstanden:
    Übernahme der Kosten der vollstationären Unterbringung in .... einschießlich der Kosten zum Lebensunterhalte.

    Mir ist bekannt, dass ich zur Rückzahlung des Darlehens in Höhe der erbrachten Leistungen verpflichtet bin, wenn die in den Darlehensbedingungen genannten Voraussetzungen vorliegen. (Anm. Bescheid der KSV)
    Ich verpflichte mich, den .... von Zahlungen aus dem Hausverkauf sofort zu benachrichtigen.

    Man könnte auch zum Ergebnis kommen , dass mit o.g. Formulierung die Voraussetzungen des § 488 I BGB erfüllt werden.

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