Hallo zusammen,
mich beschäftigt der folgende Fall:
In Abteilung I des Grundbuchs sind Ehemann und Ehefrau in Errungenschaftsgemeinschaft portugiesischen Rechtes eingetragen. Nun ist der Ehemann verstorben und laut Erbschein in Anwendung portugiesiscchen Rechtes (Richter; Der Erbschein gilt nur für in der BRD befindliche Gegenstände) beerbt worden von der Ehefrau und den beiden minderjährigen Kindern zu je 1/3-Anteil.
Welches Gemeinschaftsverhältnis trage ich bei der Grundbuchberichtigung ein ?
Meine Tendenz geht dahin, alle Beteiligten in Gesamtgut der beendigten und noch nicht auseinandergesetzten Errungenschaftsgemeinschaft portugiesischen Rechts einzutragen.
Andere Vorschläge ?