Der 90-jährige Betreute hat 100.000.--€ Bankguthaben und eine nicht vermietete Eigentumswohnung sowie Renteneinkünfte von ca. 1.800.--€ mit denen er die Heimkosten bezahlten kann. Der Betreute ist seit ca. 3 Jahren im Heim.
Die Betreuung wurde vor einem Jahr wegen Demenz angeordnet.
Der ehrenamtliche Betreuer lehnt die Vermietung der Wohnung ab, weil die Betreute schon vor Anordnung der Betreuer den Wunsch geäußert habe, dass die Wohnung nicht vermietet werden soll. Außerdem müsste im Fall der Vermietung das gesamte Mobiliar eingelagert werden, was auch Kosten verursachen würde, und die Wohnung renoviert werden.
Außerdem hätten die Erben gedroht, Schadensersatzansprüche geltend zu machen, wenn die Wohnung jetzt noch langfristig vermietet werden würde.
Kann in diesem Fall der Betreuer angewiesen werden, die Wohnung zu vermieten ?