• Schätze mal , dass das Ziel der Klausur nicht null Punkte sind.:D
    Gehe eher davon aus , dass es sich um eine Probeklausur ohne Wertung handelt .

  • Im Hinblick auf möglichst qualifizierte Antworten wäre die Angabe der Fachhochschule, um die es geht, sehr hilfreich.
    Wir haben damals auch eine (auch wirklich so betitelte) "Null-Klausur" geschrieben, aber da wurde uns das Fach vorher gesagt (soweit ich mich erinnere).

    Es stand alles in Büchern, die Alten lebten noch
    Wir haben nicht gelesen, nicht gesprochen, weggeschaut, uns verkrochen ...
    No!

  • In Starnberg fand am 05.11. unsere Probeklausur statt, die wahrscheinlich mit der sog. "Nullklausur" gleich zu setzen ist. Der erste Teil bestand aus BGB AT/MobSR (WE, beschränkte Geschäftsfähigkeit, Besitz, etc.) der zweite Teil war Erbrecht (Erbfolge).

  • Ich denke hier geht es um Schwetzingen, soweit mir bekannt ist war Thema der Nullklausur immer BGB-AT, wurde aber auch immer vorher gesagt.

  • Also in Schwetzingen war die Nullklausur die erste Klausur.
    Die dort erzielte Note zählt nicht in das Zeugnis und dient einfach dazu, mal eine Vorstellung von einer solchen Klausur zu bekommen und die Schreibweise des Gutachtenstils kennen zu lernen.

    Dran kommen folgende Themen:
    BGB AT, Sachenrecht, vllt. etwas Schuldrecht AT und eine kleine ZPO Frage.
    Aber nichts wildes, also nicht verrückt machen!

  • Also in Schwetzingen war die Nullklausur die erste Klausur.
    Die dort erzielte Note zählt nicht in das Zeugnis und dient einfach dazu, mal eine Vorstellung von einer solchen Klausur zu bekommen und die Schreibweise des Gutachtenstils kennen zu lernen.

    Dran kommen folgende Themen:
    BGB AT, Sachenrecht, vllt. etwas Schuldrecht AT und eine kleine ZPO Frage.
    Aber nichts wildes, also nicht verrückt machen!


    :daumenrau:daumenrau

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