Hallo,
ich hätte mal eine allgemeine Frage.
Wenn keinerlei Nachlassvorgänge vorliegen, die Erben unbekannt sind und aus der Betreuungsakte hervorgeht, dass zum Nachlass nur ein hohes Geldvermögen gehört (z.B. 100.000,00 €), würdet ihr dann das Geld für die unbekannten Erben hinterlegen lassen oder müsste ggf. ein Nachlasspfleger zur Ermittlung der Erben eingesetzt werden?
Wie seht ihr das?
Vielen Dank