Hallo Zusammen,
ich möchte dem Grundbuchamt Bewilligung und Antrag zur Umschreibung einer Vormerkung in ein Vollrecht vorlegen. Der Betreiber der Photovoltaikanlage hat aufgrund Kaufvertrag gewechselt. Für den derzeitigen Betreiber und die finanzierende Bank ist jeweils eine bpD eingetragen (einmal auflösend und einmal aufschiebend bedingt) eingetragen nebst entsprechender Vormerkungen. Die finanzierende Bank ändert sich nicht.
Bewilligung und Antrag stellt der derzeitige Betreiber als Berechtigter ohne Zustimmung des Eigentümers, richtig?
Muss ich dem Grundbuchamt trotzdem die Zustimmung der Bank vorlegen?
Ist die Eintragung einer Vormerkung für den neuen Betreiber auch ohne Zustimmung des Eigentümers möglich?
Ich habe leider nicht so viel fachliches Material dazu finden können (etwas gibt Schöner/Stöber her und zwei Aufsätze aus der DNotZ und Beck-online) aber leider nicht so viel darüber, wie die Einzelrechtsnachfolge praktisch umzusetzen ist.
Ich würde mich freuen, wenn mir jemand weiterhelfen könnte oder mir noch weitere Fachliteratur hierzu nennen kann. Ich muss mich mit diesem Thema in einer Vielzahl von Fällen auseinandersetzen und möchte dem Grundbuchamt gerne einen möglichst eintragungsfähigen Antrag vorlegen.
Vielen Dank erstmal vorab und allen ein schönes baldiges Wochenende !