Hallo zusammen,
vielleicht fällt ja hier jemand was zu meinem vermurksten Fall ein. Ist ein IN-natürliche Person, Eigenantrag (nach Gl-Antrag):
Das sehe ich jetzt eigentlich immer noch so:
Ich würde jetzt das Protokoll über den Prüfungstermin machen;
Schuldner wurde über den Widerspruch belehrt, ein Widerspruch des Schuldners erfolgte nicht, nur eine pauschale Äußerung der vollmachtlosen Ehefrau für den angeblich sich im Ausland befindlichen Schuldner.
Oder was meint ihr? Der Schuldner hat ja immer noch die Möglichkeit dann Wiedereinsetzung unter Nachweis der Abwesenheit einzulegen. Das ist bei unerl. Handlungen ja problemlos möglich (selbst nach Erteilung der RSB und so ). Aber ich möchte jetzt auch mal endlich einen Knopf an die Sache machen
Vielen lieben Dank für Eure Antworten und 's lesen
nina