Hallo,
ich hatte einen Antrag auf PKH nebst Beiordnung. Der Schuldner steht unter Betreuung mit dem Aufgabenkreis u.A. Vertretung gegenüber Gerichten.
Ich habe die Beiordnung abgelehnt, da der Berufsbetreuer in der Lage ist die Angelegenheit (Antrag auf Erhöhung Pfändungsfreibetrag) wahrzunehmen.
Die Anwältin hat Beschwerde eingelegt und trägt vor, der Betreuer habe keine Vermögenssorge und ist daher nicht vertretungsberechtigt. Außerdem wird behauptet er kenne sich damit nicht aus, jedoch saß er schon öfters bei mir und hat diese Art von Anträgen gestellt
Meines Erachtens ist doch die Vertretung gegenüber Gerichten ausreichend oder irre ich da?
Vielen Dank und schönes Wochenende